nich ganz passend!

  • #1

    tach!


    ich hab da mal ne frage, vielleicht kann mir da ja einer von euch mal nen bisschen licht in die sache bringen!


    ich hatte mit meinem auto vor 4 monaten nen unfall (auto schrott :( )dabei gab es leichte personenschäden, nu hab ich meinen starfbefehl bekommen und da steht drin, 40 tagessätze à 40 eurozen, mein einkommen wure geschätzt!


    nach welchen kriterien wird sowas geschätzt? weil ich nie im leben nen einkommen von 40 eu's pro tag hab!?! da greif ich mir leicht an den kopp!


    und mein zeuge, für fehlende bremswirkung steht nicht mal auf der liste der zeugen! sollte ich da nun noch was unternehmen?! :(


    auf jedenfall hat es mich ziemlich angekackt wegen der möhre! :(


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #2

    Das ist nach deinem Beruf ausgelotet. Je mehr du verdienst, desto höher wird der Tagessatz angesetzt, richtet sich aber auch nach der Schwere des Vergehens. Da wird nicht das als tagessatz anesetzt was du täglich verdienst

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #4

    Die Angaben sind zu mager, um dazu eine Aussage machen zu können.

  • #5

    bissl spät aber man kann ja nicht alles aufeinmal


    bei personenschäden greift eigentlich immer die kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung ein.


    dadurch das du eine geldstrafe bekommen hast würde ich mal sagen der tatvorwurf besteht mit dem argument des gefährlichen eingreifens in den strassenverkehr?


    würde mich persönlich mal interessieren wie die sache ausging/geht.


    btw bin Versicherungskaufmann i.A.


    Greez
    Damocles

  • #6

    Das hat nicht viel mit dem Verdienst zu tun,sondern mit der Schwere des Vergehens.


    Ich hatte 2002 auch einen Unfall mit Personen-Schaden und 2003 bin ich verurteilt worden:


    3Monate Fürherscheinentzug und 30 Tagessätze a30€, meine monatlichen Einkünfte zu der Zeit waren 240€ Bafög und 100€ Taschengeld.


    Bei mir war der Vorwurf: Gefährlicher Eingrif in den Straßenverkehr. Die wollten mir sogar komplett den Führerschein entziehen. Das aber auch nur,weil der Polizist die Unfallzeichung total übertrieben dargestellt hat und eine Zeugin unsinn erzählt hat,bzw der Polizist die Aussage von ihr falsch aufgeschrieben hat.

    Kadett D Kombi: Geschenkt
    E GSi Schlachtauto: 100€
    Tüv: 171€
    Anmelden: 68,60€

    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #8

    Also der Tagessatz sollte sich normalerweise nach der Höhe des Einkommens richten. Dafür ist das ja so geregelt. Für jemanden, der im Monat 2000 Euro verdient sind beispielsweise 1000 Euro Strafe nicht so schmerzvoll wie jemand der 1000 Euro verdient. Eigentlich richtet sich nur die Anzahl der Tagessätze nach der schwere der Tat.


    Schatzmeester


    In irgend einem Anhörungsbogen oder ähnliches hätten die nach dem Einkommen fragen müssen. Wenn dann kein Einkommen angegeben wird, wird das Einkomme anhand deines Berufes geschätzt.

  • #9

    danke talin, aber so nen bogen hab ich nie gesehen!


    hab einfach widerspruch eingelgt und die sach fast geviertelt! =) is auf jeden fall schon besser, aber immer noch nen bisschen geld!


    mfg schatzmeester


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #10

    [denk]Hoppla ![/denk]


    Vor Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens muß dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

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