Kann ich den vertrag rückgängig machen ? dringend antworten gesuch

  • #1

    Hi leute
    Ich habe vor etwa 2 1/2 wochen einen Kadett E 1,3i BJ.89 in GSI Optik gekauft !!!!
    In dem Fahrzeug befand sich bereits ein anderer Tacho mit Drehzahlmesser.
    Laufleistung dieses Tachos 23000KM , der verkäufer sagte mir er habe den Tacho nur gewechselt weil er einen Drehzahlmesser haben wollte.
    Verkauft hat er mir das auto für 700€ und er versicherte mir das er eine Laufleistung von etwa 160000KM hat.
    Also kaufte ich ihm das Auto ab , er schrieb auch in dem Vertrag laufleistung 160000KM.


    Heute aber nahm ich den TÜV bericht mal in die Hand und dachte mich trifft der schlag , dort steht wortwörtlich : Änderungsabnahme nach §19 (3)StVZO Berichts.Nr............. RN vom 29.10.2004
    KM : 222902


    Glaubt mir mich traf der schlag , natürlich bin ich jetzt stinksauer und möchte das Fahrzeug nicht mehr , bei der laufleistung hätte ich im Leben keine 700€ dafür gegeben.
    Der Hammer aber vorallem ist das er kurz danach den anderen Tacho erst eingebaut hat und mir was vorgekaukelt hat.


    Meine frage nun ist , kann ich den Vertrag rückgängig machen denn immerhin hat er mich wissentlich getäuscht.


    Bitte gebt mir schnell eine Antwort , ich fahre das fahrzeug nicht mehr , nicht das mir der Motor hinterher um die ohren fliegt.


    Bzw... wie soll ich weiter vorgehen ?

  • #2

    Steht in dem Vertrag etwas von Privatverkauf und die übernahme keiner Gewährleistung? Wenn nicht... gib den Wagen zurück. Steht die Klausel drin hast du den Wagen gekauft wie besehen. Ok das mit den Kilometern ist ein Hammer. Du kannst höchsten ma bei nem Anwalt nachfragen was nun sache ist. Möglichweise kann dem Verkäufer Betrug nachgewiesen werden.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #3

    ich würde sagen das acuh wenn die klausel drin steht er den wagen zurückgeben kann, wenn der verkäufer wissentlich weniger km angegeben hat. dann ist das entweder täuchung oder betrug. da nützt ihm dann auch die klausel nix. (ist meine meinung, aber am besten mal deinen freund den anwalt fragen.)

    Es gab schon viele SF-Filme in denen orakelt wurde, daß sich die Technik gegen den Menschen erheben wird. Das dies allerdings in der barbarischen Form von Yamba-Klingeltönen passieren würde ahnte niemand...

  • #4

    Du kannst den zurück geben egal was im Vertrag steht das ist Betrug was er gemacht hat. Hatte den fall auch vor nem Jahr da hab ich es aber so gemacht das ich die 2 Rate fürs Auto nicht bezahlt hab

  • #6
  • #7

    [denk]Hast Du jetzt alle Foren durch ?[/denk] ?(


    Auch in anderen Foren wird man Dir kaum andere - wenn zutreffende - Antworten geben können ...


  • #8

    Muß mich dem Vorreedner anschließen, das ist arglistige Täuschung, der ist verpflichtet das Auto zurück zu nehmen, weenn er das nicht macht, geh zum Anwalt

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #9

    Der Vertrag ist nichtig. Er hat dich mutwillig getäuscht. Er muss das Auto wieder zurücknehmen. Haben da heute noch in BWL drüber gesprochen.
    Viel Glück, hoffentlich macht der keinen Terz.


    Mfg

  • #10

    wenn der km Stand nachweislich nciht stimmt, hast Du eigentlich schon gewonnen.
    Frage nur:
    Willst Du den Wagen trotzdem behalten...vielleicht nur billiger?


    Auf jeden Fall die Daten sichern, daß Du auch vor Gericht bestand hast.


    Der Vertrag ist so auf jeden Fall nichtig - egal welche Regel drinsteht, wenn bewußt getäuscht wurde, kannst Du IMMER zurück - - nur ob es Dir was nutzt...wirst Du sehen.
    Händler sind aaaalglatt - deshalb kann ich nur jedem raten - Kaufe von Privat!
    Gruß Manna

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