Reifengröße

  • #1

    Hallo Leute
    Kann von einem Kumpel 14er Felgen mit 185/50 R14 bekommen
    Kann ich die auf den D schrauben und eingetragen bekommen,größenunterschied zu Orginalbereifung von 175/65 R14 ist ja nicht zu groß oder liege ich da falsch?

  • #3


    Was ist denn das für eine Aussage? Bei einer ABE muss man nichts eintragen lassen, wenn man die in dieser genannten Auflagen einhält. Was du meinst ist ein Gutachten.
    Aber ich denke HBASTRALIS geht es eher um die Reifengröße wegen dem Abrollumfang und der Tachoabweichung. Laut Rechner ( Abrollumfangrechner) macht das eine Abweichung von 8 %.

    Cabrio fahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit.

  • #5

    Hast recht,mir geht es um den Abrollumfang, denn ich habe keine lust, fast neue reifen nicht fahren zu können.
    Bezieht sich die abweichung nur auf die neue Rad/Reifen Kombination zur Orginalen besohlung und /oder mit auf die Wegdrehzahl des Tacho?
    Ich habe zwei tachos mit unterschiedlichen wegdrehzahl.
    :Tacho ohne DZM 1162
    :Tacho mit DZM 1145
    Wo bekomme ich so ein Reifenberechner her so das ich mir das mal selbst ausrechnen kann
    Habe auch noch meine 205/40 R17
    Ich kann laut FZ-Brief von 145/80R13 bis 175/65 R14 fahren.

  • #7


    Das ist die Abweichung zwischen deinen zwei oben angegebenen Reifengrößen.

    Cabrio fahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit.

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