In den aktuellen Infos der Hella KGaA ist ein PDF-Dokument zum Download aufgeführt:
Erschlichenes Prüfsiegel – verunsicherte Verbraucher
Nicht zulässige LED-Heckleuchten zum Nachrüsten im Markt -
Handel und Verbraucher werden hinter’s Licht geführt
Auszug:
ZitatAlles anzeigen
Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus
Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen
Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus
Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die
Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im
Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall
Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der
Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die
landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist
der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.