Erschlichene E-Prüfzeichen

  • #1

    In den aktuellen Infos der Hella KGaA ist ein PDF-Dokument zum Download aufgeführt:


    Erschlichenes Prüfsiegel – verunsicherte Verbraucher
    Nicht zulässige LED-Heckleuchten zum Nachrüsten im Markt -
    Handel und Verbraucher werden hinter’s Licht geführt


    Auszug:



    Download des Dokuments (ca. 0,1 MB)

    Einmal editiert, zuletzt von ConvoyBuddy ()

  • #2

    Ist aber insofern nicht relevant als dass Du als Verbraucher ja ein e-Prüfzeichen hast. Basta.


    Wie das zustandegekommen ist ist ja egal, es gibt schließlich keine "besseren" Prüfzeichen. Der Verbraucher hat keine Beweispflicht und kann sagen: "Die haben ein Prüfzeichen"


    Hella handelt da sicher auch ein wenig eigennützig, ist ja immer noch eine Firma die ihre eigenen Produkte an den Mann bringen will! Auch wenn das natürlich solange net funzt wie man dessinmäßig nicht aus den Pötten kommt. Solange da weiterhin Leuchten fabriziert werden die sich nur neben Omas Häckeldeckchen gut machen kann das ja nix werden.

    Ubi bene ibi patria.

  • #3

    Naja, E-Zeichen ist nicht gleich E-Zeichen. Wenn das Teil ein in England gültiges Zeichen hat, muss das in Deutschland noch lange keine Gültigkeit haben.
    Das E-Zeichen sagt nur das die Teile in Europa verkauft werden dürfen, beim Anbau müssen die Teile das der Gesetze der jeweiligen Länder gerecht werden.
    Ausserdem hilft alleine das E-Zeichen auch nicht viel, im Normalfalle muss noch ne ABE oder Gutachten zu dem Teil existieren.


    Bestes Beispiel sind die allseits beliebeten M3 Spiegel. Bei denen steht meist dabei: "Eintragungsfrei wegen E-Zeichen". Aber dieses E-Zeichen gilt nur für den BMW E36 M3, bei nem normalen 325i braucht man normalerweise schon ne ABE oder Gutachten. Nur gibt es immer wieder Prüfer die bei dem Zeichen mal ein Auge zudrücken und keine ABE oder so sehen wollen. Kann man fast mit den GSi Spoilern am normalen Kadett vergleichen, aber das Thema hatten wir ja schon öfter mal ;)

  • #4

    Nach Deiner Antwot kann ich nur vermuten, dass Du das Dokument nicht gelesen hast.



    Es ist albern, einem Großserien-Hersteller einen Vorwurf daraus zu machen, dass er für ein Fahrzeugmodell, das seit 13 Jahren aus der Produktion ist, keine Nachrüstteile anzubieten. Dieser Zeitraum übersteigt sogar die Bindungspflicht des Fahrzeugherstellers zur Bereitstellung von Ersatzteilen !



    Eine Prüfzeichen-Vergabe oder eine Abnahme und Eintragung, die aufgrund falscher Voraussetzungen erfolgten, sind rechtlich nicht wirksam !

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