
Frage zu Sportsitz Eintragung
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#3 Sportsitze
Hier das schreibt der TÜV Rheinland:
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)
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#6 ZitatOriginal von Cally
D.h., man kann sich alles in den Kadett einbauen, solange die Sitze sich in der Längsrichtung verstellen lassen und die Rückenlehne sich verstellen lässt?
heißt es nicht, das gilt für Seriensitze. Ist wie bei Scheinwerfern, da muss eine E-Nummer drauf stehen -
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