Frage zur ab und umeldung bei Autoverkauf

  • #1

    Moin Leute ,
    Ich habe endlich meinen 1,3i Kadett verkauft bekommen , das Auto hat jemand aus Duisburg gekauft und ihn angemeldet mitgenommen , ich habe im vertrag ledeglich vermerkt : Das Auto verliert bei Übergabe am 26.02.2005 um 15.30uhr meinen Versicherungsschutz , reicht es rechtlich gesehen aus ?


    Nun die nächste frage , wie mache ich denn das mit der abmeldung jetzt , kann ich das fahrzeug jetzt einfach bei meiner Versicherung abmelden oder brauche ich von dem Käufer eine Kopie der Umeldebescheinigung ?
    Was mache ich denn im wenn er mir die bescheinigung nicht zusendet und ich aber jetzt gerne ein neues auto anmelden will , wie geht sowas von statten ?

  • #2

    Das hätte ich an deiner Stelle nicht gemacht. Theoretisch kann der Käufer jetzt ewig lange so rumfahren. Wenn es zum Unfall kommt, dann zahlt deine Verischerung und du wirst hochgestuft. Aber davon wollen wir ja nicht ausgehen. Wenn der Wagen jetzt umgemeldet wird bekommt der Käufer eine Bescheinigung. diese Bescheinigung musst du deiner Versicherung vorlegen.


    Hatte meinen damals auch angemeldet mitgenommen. In den Kaufvertrag stand dann unter "Sonstige Vereinbarungen": "Der Käufer verpflichtet sich den Wagen am nächsten Werktag umzumelden."

    Ford Mondeo. Die neue Erfahrung.

  • #3

    In meinem ADAC kaufvertrag stand auch das er sich verpflichtet den wagen innerhalb von 7 tagen umzumelden , habe den anderen satz nur unter sonsitiger vereinbarung reingeschrieben.
    was passiert wenn er mir die bescheinigung nicht sendet , wie lange muss ich dann warten bis es über die bühne geht ?

  • #4

    Also wenn im Vertrag steht das er um die Uhrzeit den Wagen übernommen hat, dann wird er auch für die Schäden haften müssen. Deine Versi haftet zwar, aber die holen sich das Geld vom Käufer zurück. Im Allgemeinen schreibt man aber auch rein das der den innerhalb von 2 Werktagen ummelden muß. 7 Tage sind dann doch bissl lang...
    Ob du da überhaupt nen Zettel für die Versi bekommst weis ich nicht. Bei uns ist das so, das die Zulassungsstelle die Ummeldung der Versi meldet und ich dann nur irgenwann nen Zettel bekomme wieviel die zurückzahlen, bzw. verrechnen.

  • #5

    Ich verkaufe die Autos auch immer angemeldet und mit nem Hinweis bezüglich der Haftung nach Übergabe. Deine Versicherung bekommt dann von Straßenverkehrsamt bescheid, das das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist auf dich

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