Wegn Lasiereten Rückleuchten

  • #1

    Hallo hab gehört das es angeblich nicht erlaubt ist Die Originalen Rückleuchten zu Färben.
    Nun bin ich grad bei einem Großen Auktionshaus auf eine interessante beschreibung geraten >>>- Ein Gutachten, in dem steht das es zulässig ist vom Serienzustand abweichend eingefärbte Leuchten ohne Eintragung zu fahren, leg ich mit dazu! Daher müssen die Leuchten nach dem Einbau nicht eingetragen werden, d.h. die 36 Euro für den TÜV spart ihr euch auch! Wenn ihr wollt könnt ihr sie natürlich auch eintragen lassen, ob das klappt liegt allerdings im Ermessen des Prüfers.



    hm Giebt es wirklich so eine bescheinigung?


    warum kommt dann dieser Satz<<<Wenn ihr wollt könnt ihr sie natürlich auch eintragen lassen, ob das klappt liegt allerdings im Ermessen des Prüfers.



    Hoffe ihr könnt mir weiter helfen!!

  • #2

    das is nich mal das papier wert auf dem das steht !!!!
    das is alles müll!!


    wie sollte das auch gehn, das ne lasur die leuchtkraft nich beeinträchtigt.


    is gleich viel wert, wie wenn ich dir ein gutachten tippe, das schwarz lackierte scheiben nicht die sicht einschränken ....

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #3

    hallo, nein rückleuchten elber färben ist nicht erlaubt und eine bescheinigung darüber gibt es natürlich nicht. alle die so eine bescheinigung beigeben, haben sie entweder gefälscht oder haben einen linken tüv menschen an der hand. :ahhhh:

  • #4
    • Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen mit nach aussen gerichteter Leuchtwirkung sowie ihre Leuchtmittel müssen bauartgeprüft sein.
    • Durch Veränderungen an bauartgeprüften Fahrzeugteilen erlischt deren Bauartzulassung.
    • Es gibt keine Müglichkeit, eine durch Veränderungen unzulässig gewordene Beleuchtungseinrichtung oder andere Fahrzeugteile nachträglich zu legalisieren.
    • Die Verwendung unzulässiger Beleuchtungseinrichtungen führt in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und gefährdet darüber hinaus den Versicherungsschutz.
    • Im Falle eines Unfalles wird bereits bei geringem möglichen Zusammenhang zwischen einem unzulässigen Fahrzeugteil und dem Unfallgeschehen dem Fahrer und/oder Halter des veränderten Fahrzeuges eine Teilschuld angelastet.



    Also: [span=#FFFF00]• FINGER WEG ! •
    [/span]

    Einmal editiert, zuletzt von ConvoyBuddy ()

  • #5

    Schnell wieder vergessen, kauf dir richtige Rückleuchten, für alles andere gibt es eine Karte

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #6

    Ich würde mir auch keine lasierten Rückleuchten kaufen.Auch wenn die so schön glänzen. :DHabe schon genug Probleme mit der Rennleitung gehabt.Ich würde es nicht darauf anlegen.

    Mit dem Computer kann man mehr Fehler in kürzerer Zeit begehen,als mit jeder anderen Erfindung in der Geschichte der Menschheit-mit Ausnahme von Handfeuerwaffen und Whisky.

  • #7

    Servus,


    das ist genauso unzulässig wie die alten strumpfhosen von der mutter zu nehmen und drüberziehen :D


    lass auf jeden fall die finger weg


    mfg

    Zum Cabrio

    [GLOW=#87CEEB]16vcabrio[/GLOW] - anhalten zwecklos alles Eingetragen

  • #8

    ist käse. n kumpel von mir hat sich son spray mal gekauft, um sich seine rucklichter vom e36 zu tönen. hat dann anschliessend übelstn stress mit der "rennleitung" bekommen. :P


    lass das lieber, besser is das.

  • #9

    Hallo,


    aber die Schwarzen Rückleuchten, die mit ABE bzw. TÜV Gutachten verkauft werden, die kann ich nehmen oder?


    Danke

  • #10

    Ja, die Irmscher oder MTS Leuchten kannst du nehmen. Ich weiss nicht ob es noch andere Hersteller mit ABE oder Gutachten gibt, aber die beiden haben auf jeden Fall was dabei.

  • Hey,

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