Hallo hab gehört das es angeblich nicht erlaubt ist Die Originalen Rückleuchten zu Färben.
Nun bin ich grad bei einem Großen Auktionshaus auf eine interessante beschreibung geraten >>>- Ein Gutachten, in dem steht das es zulässig ist vom Serienzustand abweichend eingefärbte Leuchten ohne Eintragung zu fahren, leg ich mit dazu! Daher müssen die Leuchten nach dem Einbau nicht eingetragen werden, d.h. die 36 Euro für den TÜV spart ihr euch auch! Wenn ihr wollt könnt ihr sie natürlich auch eintragen lassen, ob das klappt liegt allerdings im Ermessen des Prüfers.
hm Giebt es wirklich so eine bescheinigung?
warum kommt dann dieser Satz<<<Wenn ihr wollt könnt ihr sie natürlich auch eintragen lassen, ob das klappt liegt allerdings im Ermessen des Prüfers.
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen!!