Ex Kadett E Cabrio :-(

  • #11

    Ein Verbot im eigentlichem Sinne gibt es nicht. Es ist nicht strafbar eine Kamera im Auto zu haben, und man kanna uch nicht dafür belangt werden.
    ggf. die oben erwähnte Sache mit der öffentlichen Überwachung. Zündungsplus ist jedoch auch nicht ganz richtig. Immerhin könnte man sie ja auch nutzen um einen Einbruch zu Dokumentieren oder einen Parkrempler.


    Das Gerücht, es sei verboten eine solche Kamera im Fahrzeug mitzuführen, leitet sich jedoch auch irgendwo her ab.
    Es gibt nämlich diverses zu beachten.
    Grundlegend dreht sich hierbei alles um Bild und Bildrechte in Verbindung mit Persönlichkeitsrechten.
    Streitthema nummer eins - Wird die Privatsphäre eines Autofahrers dadurch gestört, dass er/sein Fahrzeug und das Nummernschild auf dem Video zu sehen sind.
    Dieser Streit beginnt schon bei völlig harmlosen, nichtssagenden Aufnahmen, die der öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z.B. via diverser Videoplattformen etc.).
    Dabei ist unerheblich ob die betreffende Person irgendetwas falsch macht. Nur dass sie/das Autos/Nummernschild überhaupt zu sehen sind, könnte schon gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen (so die Meinung einiger Anwälte).
    Das heisst, hier muss bei veröffentlichung darauf geachtet werden, dass Kennzeichen usw. unkenntlich gemacht werden.


    Als Beweismittel können sie zugelassen werden, anders als bspw. in Russland ist es aber hier nicht so einfach.

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