Moin.
Eigentlich wollte ich nur eine aktuelle Ergänzung zu den PU-Buchsen vom TÜV Hessen bzw. Kraftfahrtbundesamt einbringen, aber dann stoße ich doch auf einen Beitrag in TuningBlog.eu, in dem der Ersteller satzweise meine Worte fast 1:1 übernommen hat:
https://www.tuningblog.eu/kate…-buchsen-fahrwerk-436164/
Nun gut, wie immer.
Also, unser Mann vom TÜV Hessen hat mir einen interessanten Schriftwechsel zwischen der Firma Powerflex und dem Kraftfahrbundesamt bzw. deren Antwort auf dem Smartphone gezeigt.
Ich habe bei ihm das originale Antwortschreiben gesehen, hier die abgeänderte Version über Facebook:
Theoretisch dürfte daher ein Umbau auf diese Buchsen ohne Eintragung / Abnahme gestattet sein.
Allerdings, das empfiehlt er, sollte man trotzdem das ganze eintragen lassen.
Es geht nämlich nicht nur um das Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (das regulär bei PU-Buchsen nicht vorliegt), nein, auch um den ordnungsgemäßen Einbau nach §19 StVZO bzw. §22 Absatz 1 Satz 5.
Heißt, auch wenn keine ABE oder ein Teilegutachten vorliegt, so kann der Einbau von PU-Buchsen im Rahmen einer Begutachtung ohne Prüfnummer / Typgenehmigung vollzogen werden und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Damit ist man dann auf jedem Fall auf der sicheren Seite.