ja, das wär dann meine nächste frage gewesen: wie siehts denn eigentlich mit der zulassung von sitzen allgemein aus? -müssen die eingetragen werden?
ich hab nämlich keine papiere und garnix dafür, weiß ja ncihtmal von welchem hersteller die sind. der kumpel von dem ich se hab mein es Könnten avus sein, aber rein vom anschauen und bilder in katalogen vergleichen...
Die rückenlehne ist winkelverstellbar, eine rückbank hab ich nciht und es ist ein 5-türer.
dass das n bissl harckelig mim tüv werden kann, wenn ich mir da selbst n paar konsolen bau hab ich mir gedacht, aber meinste echt dass das auch probleme gibt, wenn ich die sitze an die serrienmäßigen konsolen schraub? zur not würd ich ma zum herrn ingeneur fahren und fragen wegen ner eintragung, da hatte ich bisher noch nie probleme, nur weil keine nummer drauf ist, oder etwas anders montiert ist als üblich, oder mit selbstgabeuten adaptern verweigert der keine eintragung, er schaut sich das an, und wenn er der konstuktion vertraut schenkt er der sache in der regel seinen segen. Und mit den 5mm eisen, die ich da genommen hab hab ich weniger bedenken, dass ihm das nicht stabil genug ist
nur: müssen die sitze eingetragen werden?
ich blick da nämsch nich so ganz durch, teilweise heißt es: die meisten sitze haben eine zulassung und sind eintragungsfrei, woanders heißt es: sitze sind frei, aber die konsolen müssen eingetragen werden. wiederum woanders: es muss beides eingetragen werden......
hauptsächlich wollte ich sitze mit integrierter kopfstütze und gurtdurchführung, dass ich meinen schroth-gurt an der c-säule eintragen kann, schätze aber dass das so auch wieder nix wird, der äußere schultergurt spannt wunderbar durchs loch ohne den rahmen zu berühren, der innere spannt über den rahmen....meint ihr das wird n problem? -zumindest kann die kopfstütze nichtmehr wegfliegen, was der tüv haben wollte