Alles anzeigenHallo Andreas,
ich habe eine Bestätigung von KW, dass es Gewindefahrwerke bereits ab 1995 gab. Somit ist das H bei meinem Kadett D möglich. Meiner ist aus 1985.
Ich warte nur noch auf den Termin beim TÜV für die H-Abnahme. Danach weiss ich es 100%.
Mhm?
Das dein D ein 85 er ist ,ist aber eine Ausnahme.
Und Achtung es kommt im Gutachten dann sogar auf den Genauen Tag der Erstzulassung an .
Also dein D zb 24.1.1985 und das Gutachten von März 1995 , schwup und es ist raus aus der 10 Jahres Regelung, aber wie es schon mal geschrieben wurde, es kommt halt immer auf den Prüfer an