Beiträge von Doppel-D

    stefan: Wo denn? Finde da nix!



    Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
    Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt
    eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen
    sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch
    diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen
    werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
    veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
    Sofern der Comfortschutz vereinbart ist, ist auch die unmittelbare Einwirkung
    von Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug versichert. Lawinen
    sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren
    sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteinsmassen in Verbindung
    mit eventuellen Baumgruppen.
    Zusammenstoß mit Haarwild


    EDIT:


    Ich befürchte, Du hattest das hier gesehen!? :


    Mut- oder böswillige Handlungen
    A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,
    die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
    sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung
    des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelangestellter)
    oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten
    stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).


    Was dann für Vollkasko gelten würde... :(

    Nabend!
    Problemchen! Meinen Tigra hat`s erwischt. Irgend ein Scherzkeks hat mir was von ner Brücke auf`s Auto geworfen. Nun sind Scheibe und Dach hinüber.
    Unter anderem ist auch der Scheibenrahmen beschädigt.
    Am Telefon sagte mir ein Mitarbeiter der Cosmos-Versicherung, bei der ich mit 150 E SB TK-versichert bin, daß die Scheibe selbst und alle Arbeiten, die nötig sind, um die Scheibe vernünftig und dicht einzubauen, übernommen werden.
    Am nächsten Tag rief ich noch einmal dort an, um zu klären, wie ich an die Deckungszusage komme. Da hatte ich einen anderen Sacharbeiter dran, der mir nun erzählte, daß lediglich die Scheibe mit Einbau bezahlt, nicht jedoch Karosseriearbeiten jeglicher Art.
    Kann mir jemand von Euch sagen, wie das läuft, wenn u.a. der Scheibenrahmen beschädigt ist?
    Vielleicht hat ja auch wer etwas schriftliches (einen Paragraph, der sowas regelt oder ein Aktenzeichen von einem Verfahren, das dementsprechend ausging)!?
    Hier mal`n Foto von dem Dilemmer:


    Und? Gibt`s hier schon was Neues? *neugierigbin*

    So`n Sportlufi für den original Kasten? Kann nicht sein, denn Du bekommst ja nur mehr Luft. Vll. ham se Dir die falsche Lambda verkauft, mach Dich da mal schlau.
    Nur einen Bremssattel kannste einbauen. Willste den aber m.neuen Klötzen versehen, mußt Du natürlich beide Seiten die Klötze erneuern.
    PS:Schonmal an den Führungen der Beläge nachgesehen, ob die sauber sind. Geh da mal mit Drahtbürste und Bremsenreiniger bei. Und sonst würd ich eigentlich auch eher zu nem Rep.satz greifen, wenn`s die Kolben sind. Ist doch um einiges günstiger!?

    Die einfachste Methode für die ganzen Kleinteile, bei denen man meist hinterher nicht mehr weiß, wo die herwaren:
    Explosionszeichnung besorgen, Teile auf dieser nummerieren, Teile in Tüten packen (optimal dafür: Zip Lock-Tüten, gibt`s mittlerweile in mehreren Größen) und mit den dementsprechenden Nummern beschriften.
    So weißte noch nach Jahren, was Sache ist.
    Und denke ja nicht "Ach, wenn ich das sehe, weiß ich schon wieder Bescheid, das kann ich mir merken. " Das funktioniert in den wenigsten Fällen bei Autos, die Du zum ersten Mal zerlegst. ;)