ZitatAlles anzeigenOriginal von Doppel-D
Welches Treffen denn? Ruhrclassics?
Leider nein, wir fahren auf das Opeltreffen in Semd.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Doppel-D
Welches Treffen denn? Ruhrclassics?
Leider nein, wir fahren auf das Opeltreffen in Semd.
Leider habe ich immer noch keine Benachrichtigung von meinem KFZ Teile Händler und auch noch nicht von Doppler Fahrzeugtechnik (wo die Federn herkommen) bezüglich meiner Federn.
Ich dreh noch am Rad, da muss ich wahrscheinlich echt am Donnerstag mit der Giraffe zum ersten Treffen zuckeln.
So ganz klare Ansage des TüV Chefs bei uns:
Alles eintragen lassen und es muss H-Gutachten Konform sein.
Und zurück zum meinem Kadett nun, bitte kein 07er Nummer Thema mehr.
Ich werd morgen mal versuchen den TüV Stellenleiter ans Telefon zu bekommen, er hat mir auch das Oltimergutachten gemacht. Dann frag ich ihn mal ob ich was eintragen lassen muss.
Moin Thomas,
also könnt ich auch einfach hinfahren und sagen hier einmal Einzelabnahme bitte da keine Feder Papiere und keine Felgengutachten und gut wenn er es einträgt?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Doppel-D
Darfst alles,was bis 92 moeglich gewesen waere, umbauen, aber eintragen lassen. THEORETISCH! Denn es gibt trotz allem den Ermessensspielraum des Pruefers, aber es gibt ja zum Glueck nicht nur einen...
Ok hab ich verstanden aber wohin sollte ich es denn eintragen lassen? Einen Fahrzeugschein gibt es ja nicht wirklich, in dem kleinen rosa Sonderfahrzeugschein ist dafür nichts vorgesehen.
Hehe genau Bambes, seh dich dort ja jedes Jahr fast, sagen wir mal dein Auto, kennen uns ja noch nicht.
Gefällt mir auch echt gut. Bin auf das Endergebnis sehr gespannt. Weiter so, hau rein.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Rekord-E-Schmiede
Das ist nicht aktuell!!!Früher war es so,wie du Zitiert hast,aber mittlerweile braucht man für die 07er Zulassung ein H-Gutachten,welches Erlischt,wenn "nicht H-Konforme" Umbauten vorgenommen werden...es sei denn,es war 10 Jahre nach der Erstzulassung möglich.
Zitat von der ADAC Seite:
Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.
Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“
Das heisst dann nun ich darf Veränderungen machen wenn sie in meinem Fall bis 1992 möglich gewesen wären und muss diese aber nicht eintragen lassen?
Hallo Schatzmeester,
also muss ich doch nun keine Eintragungen machen lassen?
Keine Sorge, der Innenraum bleibt wie er ist, und aussen soll nur noch die Auspuffanlage verändert werden. Würde gerne Doppelvergaser verbauen aber das ist Zukunftsmusik. An der Optik wird nichts weiter geändert, nur eben tiefer sollte er. Aber das ist ja ein generelles Problem mit den Federn im Moment.