ZitatAlles anzeigenOriginal von chris_ocl
nennt man das jetzt "unlauteren Wettbewerb", wenn man dem Sachrichter schon vorher sein Bewertungsobjekt zeigt ?
Gruß
Chris
Neee kann man so denke ich nicht nennen. Bei den 16V siht man auf solchen Bildern eh nicht viel.
Und uns (mir) gehts ja auch um die Ecken......
Gruss Michael