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Da meinte so ein Händler mal persönlich über die Absperrung klettern zu müssen und eine Karte an einem Auto anbringen zu müssen. Dabei ist er ausgerutscht und kam ins Krankenhaus. Prompt kam eine Schmerzensgeldforderung.
Ist es nicht so das Private abgesperrte Areale nicht ohne Erlaubnis betreten werden dürfen. Ist das nicht Hausfriedensbruch.
Wie kann jemand der sich unerlaubt auf einem fremden Grundstück befindet Schadensersatzansprüche stellen.
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.......und die Schmerzensgeldforderung konnte ich grad noch abwenden, da es lt. Richter in seinem Herkunftsland üblich sei über Absperrungen zu klettern und ich mein Grundstück gefälligst zu räumen hätte.
Das heisst die Deutsche Rechtssprechung zwingt einen Grundstücksbesitzer sobald es Schneit sein Grundstück direkt ums Haus bis zum Grundstücksende herum frei zu Räumen damit sich Herumtreiber oder Einbrecher nicht den Hals brechen können. Und das weil wir nicht unsere Werte und der darauf beruhenden Gesetze, sondern die derer gerade da umherschwirren anwenden.
Läuft hier. 
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Also nach der Reihe Bekannte für eine Probefahrt vorbeigeschickt, die dann bei der Landesprüfstelle endeten. Der Ali (ja der hieß so) musste dann bald dicht machen.........
Kam die Prüfstelle zu den Probefahrten. Seltsam. 