Beiträge von Loki

    ich gehe mal von aus, das es um ein cabrio ging... dann ist es ein leichtes, das die karre nach paar tagen schimmelt, vorrausgesetzt man hat nach ner sauforgie das dach vergessen zu schliessen...


    angesichts des zustands hätt ich dem gesagt: du redest nur noch mit meinem anwalt! und wäre gegangen.

    die rückleuchten für das cc modell sind (egal ob serie oder tuning) typgeprüft für das CC MODELL! also muss man das beim cabrio eintragen lassen, was evtl aufgrund fehlendem gutachten inne hose gehen kann.


    klar kann man dort kungeln, aber wenn dir nen ausgefuchster hinten drauf rauscht, dann könnte das evtl probleme bringen. das gleiche gilt für die helden, die sich die rückleuchten mit spray tönen... :ahhhh:


    was allerdings bei nem umbau immer eine (ich umschreib es mal) rechtliche grauzone ist...


    anscheinend doch, diese variante der rückleuchten war nur beim cc modell zu finden. das gsi cabrio hatte die linke rückleuchte wie die rechte mit nem weissen rückfahrlicht...
    die nsl war dort ja in der schürze integriert.


    gibt also fürs cabrio nur folgendes:


    serie wie bei der stufe
    dann halt besagte gsi rückleuchten mit 2ter rückfahrleuchte
    schwarze von irmscher

    ich denke, das dieser thread in der hitliste der unnötigen threads hier einen platz auf den ersten drei erreichen kann...


    zu der motorkennzeichnung: mach einfach mal deine motorhaube auf, und schau auf den block, was da drauf steht, is gesetz....


    was wären denn sonst die leute, die den c16nz aufmachen??


    würde das dann "c16/13nzs" heissen?? :D


    so sicher wäre ich mir da nich... da es ja serienmässig dafür ne abdeckung gibt.


    was wäre denn, wenn man aus paar blechtafeln sich was feines dengelt als ersatz??

    für mich ist so ein verhalten gleichzusetzen mit dem verzicht auf seine eigenen grundrechte. weil mit solchem verhalten andere menschenleben aufs spiel gesetzt werden ohne rücksicht auf verluste. das ist diesen jungs nämlich mal mehr als egal...


    klar... und steuergelder kosten...


    direkt vor ort erschossen... begründung: versuchter mord, bzw versuchte schwere körperverletzung


    wenn du so denkst, tu mir nen gefallen: gib deinen führerschein ab, du bist dir anscheinend der verantwortung und der verkehrsregeln nicht bewusst!


    recht hast du, notorische linksfahrer sind fürn arsch ( hasse sowas auch wie die pest). dies erlaubt dir aber nicht, rechts zu überholen, da dies auch gegen die verkehrsregeln verstösst.