Beiträge von Apollo13

    Naja, Bastelbude hoch drei. Letztens ging so ein Teil mit 16V für unter 1000 weg, und mehr sollte der auch nicht bringen. Es lohnt sich eigentlich nur noch die Technik rauszuschlachten. Wenn ich bedenke, das seit langer Zeit nen grüner D mit kurzer Klappe und 16 V bei mobile steht (alles eingetragen) für 2500. Der ist fahrbereit und es findet sich kein Käufer.

    So siehts aus...


    Oh man, ich kann mir so richtig schön vorstellen, in was für ein Nest Du Dich gesetzt hast!
    1. Der Schimmel - geht GAR NICHT! Im RA-Schreiben schön aufgeführt... "ach, ist ja nicht so dramatisch...", da könnte ich ja gleich an die Decke gehen.
    2. Wegen 100 irgendwas Euro Mietminderung zum Anwalt - sagt ALLES.
    3. Der Nachbar von oben!!!


    Ganz ehrlich? Scheiss auf die 400 Euro... seht zu, dass Ihr da weg kommt! Auch wenn das "nur mal" passiert ist... das wird noch schlimmer!


    Lass dir das gesagt sein! Wenn Menschen, die unter einem Dach wohnen, schon über einen Anwalt kommunizieren, wird es sicherlich NICHT besser!


    Denk an Deine Frau und das Baby!!!!


    Klar, was anderes wollte ich damit ja auch nicht sagen.
    Hier ist es so, dass man vor einer Übernahme der Interessenvertretung einige Zeit Mitglied sein MUSS.
    Aber auch ein Beratungsgespräch kann sehr hilfreich sein bzw. ist sehr wichtig.
    Normalerweise läuft so eine Sache aber ohne große Komplikationen ab.


    Darum, bevor es zur Beratung geht:
    Merkzettel mit allen wichtigen Fragen machen, damit man später nicht hinterher telefonieren muss. Die RA der Vereine bekommt man nur schwer ans Telefon. :rolleyes:
    In dem Fall würde ich sagen:
    - Absicherung der Schuldfrage, nicht, dass der VM Dir dann noch versucht, einen Strick zu drehen, aufgrund der "Tür-Aussage"!!!
    - Höhe der Mietminderung klären!!


    Hast Du schon einen Termin? Nimm sämtliche Unterlagen mit, am Besten auch die Fotos, wenn Du kannst!


    Und vergiss dann nicht, die Mietminderung schriftlich mitzuteilen! Am besten dann in Papierform mit Empfangsquittung, denn die Email-Versendung reicht als Beweis nicht unbedingt!


    Was mir noch zum Thema Kamin einfällt.


    Kann das sein, dass die Heizanlage erneuert wurde? Dann entspricht der Aufbau des Kamins nicht mehr den Anforderungen der Heizung und genau sowas passiert dann. Es wird ein dünnes Edelstahlrohr in den Kamin eingezogen, das verhindert dann Schimmelbildung bzw. Stockflecken und die in Fachkreisen genannte Durchsottung des Kamins. Wenn der Kamin der Heizung angepasst wurde, hat sich auch das Schimmelproblem zumindest in diesem Bereich erledigt.


    Dass die Kamintür im Sommer offen stehen sollte, ist mir auch neu. Es könnte aber ein Zeichen für "Pfusch am Bau" sein! :rolleyes:

    Formel K hat nix mehr. Ich würde mir dann lieber bei H&R welche machen lassen, weil TÜV gibbet auf 80 mm tiefer legal so oder so nicht.

    Na herzlichen Glückwunsch,


    wie schon gesagt wurde, ab zum Arzt und am Besten nach etwas Neuem suchen!


    Thema Mietminderung: Das Geld wird später nicht nachgezahlt.
    Du hast Einbußen in der Wohnung und kannst diese nicht vollständig nutzen!


    Ganz wichtig ist nur die Höhe der Minderung!
    Wenn Du zuviel abziehst, kann er den zuviel einbehaltenen Betrag natürlich wieder einfordern! Wir hatten sowas auch mal, der RA empfahl uns eine Mietminderung von 30 % (in unserem Fall waren 2 Schlafräume befallen!).
    Sichert Euch lieber ab, bevor hinterher der große Schrecken kommt!
    Frag also bei dem Beratungsgespräch auf jeden Fall nach der Höhe der Minderung.


    Die Beratung beim Mieterbund bekommt man auch ohne Mitgliedschaft, den Antrag halten sie Dir aber vor die Nase.. ;)


    Edit: Hier mal was zum Thema Minderung:


    Die Minderung bewirkt, dass der Mieter den Minderungsbetrag nicht schuldet, mithin auch nicht an den Vermieter nachzahlen muss, wenn dieser den Mangel beseitigt hat. Hierin unterscheidet sich die Minderung vom Zurückbehaltungsrecht, das sowohl neben der Minderung oder auch an dessen Stelle geltend gemacht werden kann. Die Minderung basiert auf dem Gedanken, dass Leistung und Gegenleistung im Mietvertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen: Ist die Mietsache in ihrer Tauglichkeit eingeschränkt, braucht dafür auch nicht die volle Miete gezahlt zu werden, da diese nur für eine mangelfreie Mietsache vereinbart wurde. Das Zurückbehaltungsrecht hingegen beruht auf dem Gedanken, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nicht (voll) nachkommen muss, wenn dies der Vermieter - durch fristgerechte Mangelbeseitigung – ebenfalls nicht tut. Wie der Begriff Zurückbehaltungsrecht schon aussagt, müssen zurückbehaltene Mietbeträge nachgezahlt werden, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nachgekommen oder das Mietverhältnis beendet ist.Es empfiehlt sich, sowohl Mangelanzeige als auch die Geltendmachung der Minderung schriftlich zu erklären.


    Bevor es Ärger gibt, hier die Quelle:
    http://www.123recht.net/Voraus…etminderung-__a17819.html


    Dito.