... Dankeschön, da werde ich mal die Schrottplätze bei mir in der Gegend durchsuchen
Beiträge von yega
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... die sehen ja mal klasse aus. Könnt ihr mir sagen von welchem Daewoo die genau sind?
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Wie OlafSt schon geschrieben hat - vergiss es.
Wenn die nicht original schon dran waren und erhaltenswert sind, dann gibt es keine Eintragung von den Lichter, du machst dich damit - falls du sie trotzdem anbaust und am Straßenverkehr teilnimmst - sogar strafbar.
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Das sehe ich genauso.
Blaulicht ist ein hoheitliches Zeichen, das darf man nicht als Privatman verwenden. Auch wenn du eine alte Feuerwehr restauriert hast und damit zu einem Treffen fährst, musst du die Blaulichter abdecken.
Ein Auto nachträglich damit auszurüsten halte ich auch für unmöglich. -
Hier in den Thema wurde das ja auch schonmal diskutiert: Kadett 4x4 Turbo
Der User Kadett MV6 hat davon auch Bilder auf seiner HP: http://www.e-b-tuning.de ist zwar ein MV6, aber auch auf 4x4 umgebaut.
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STeht aber wirklich meist in der ABE, dass die nur in Verbindung mit der Serienbereifung gültig ist.
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War beim alten A3 von einem Fw Kameraden ach so, der musste nur den Griff anheben und kurz warten, dann war das Schloss aufgetaut.
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Und noch ein D Kadett für Rollstulfahrer:
[ebay]4619138691[/ebay]
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... was ist denn wenn ich eine NSL habe, aber Erstzulassung vor 10/90, kann ich die denn einfach weg lassen, wenn sie einmal verbaut war. Soweit ich weiß, gibt es keine roten Glühlampen die man dazu verwenden kann, jedenfalls nicht mit einer Zulassung.
@Coolboy: Ist doch klar, vorher hattest du andere Rückleuchten mit einem roten Teil für die NSL, jetzt hast du auf jeder Seite ein weißes Feld für die Rückfahrscheinwerfer
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... so jetzt will ich auch mal:
natürlich ONKELZ
Metallica
Korn
Rammstein
etc. ....aber auch gerne mal Soulfly/Sepultura und der gleichen - Live einfach der Hammer und auch so grandios