Beiträge von kadettschrauber

    Die Kennzeichen werden meines wissens für maximal 5 Tage ausgegeben. Ob es nun auch für weniger Tage ausgegeben werden kann weiß ich nicht.


    Die Preise für die Versicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. Wenn du das Kennzeichen für ein Fahrzeug verwenden willst, das Du sowieso danach anmelden willst, hol DIr am besten die Doppelkarte von dem Versicherer, bei dem Du das Fahrzeug versichern willst. Meistens wird Dir der Betrag für die Kurzzeitkennzeichen angerechnet. War bisher jedenfalls bei mir immer so.

    Es ist erlaubt, eine Fahrzeug ohne Windschutzscheibe mit Kurzzeitkennzeichen zur Werkstatt zu fahren


    §28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten


    (1) Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und [blink]Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden[/blink]. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.

    Sacht ma, wisst ihr hier eigentlich. dass Ihr euch mit euren Ratschlägen der Anstiftung zu einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit schuldig macht???


    Ihr müsst in dem roten Fahrzeugschein unterschreiben dass Ihr alles VOLLSTÄNDIG und WAHRHEITSGEMÄß ausgefüllt habt.


    Wenn euch ein Polizist anhält, gibt das, je nach dessen Lust und Laune ne Ordnungswidrigkeitenanzeige.


    Sollte es auffallen, dass Ihr mit dem nicht ausgefüllten Fahrzeugschein und dem dazugehärigen Kennzeichen mehrere Fahrzeuge bewegt habt ist das eine STRAFTAT.


    Ich meine, wir sind alle keine Unschuldsengel aber deshalb dürft ihr dem Thredstarter nach lange nicht sagen, dass er ruhig mehrere Fahrzuge mit seinen Kurzzeitkennzeichen fahren kann weil ihr es auch macht.


    Mal angenommen der Threadstarter wird dabei erwischt und sacht: "Die im Kadett-Forum haben mir gesagt ich soll es machen"!!
    Dann geht hier bei einigen das große geheule los, weil die zuständige Stattsanwaltschaft dann Anzeigen wegen Anstiftung zu einer Straftat verteilt.


    Es ist ganu egal, ob die rot leuchten wenn man sie einschaltet.


    Bei allen technischen Einrichtungen, die am Fahrzeug verändert werden, erlischt, wie bereits gesagt wurde4 die Betriebserlaubnis. Die einzigste Ausnahme hierzu ist, wenn das veränderte Teil eine EG-Betriebserlaubnis hat, bzw. vom TÜV eingetragen wurde.


    Wie auch bereits gesagt wurde, kauf Dir erlaubte Rückleuchten. Dann hast Du nachher keinen Ärger.


    Wenn Du mit den geänderten Rückleuchten beim TÜV vorfährst und an den falschen Prüfer gerätst, kann es sein, dass Du erst Originale, bzw. erlaubte Rückleuchten einbauen musst, bevor Du das Fahrzeug beim TÜV vom Hof fahren darfst.


    In manchen Gegenden in Deutschland, wérden Fahrzeuge mit solchen veränderungen von den Jungs in Grün, bzw. Blau einfach eingezogen und direkt zu nem Prüfer gebracht, der das gesamt Fahrzeug stilllegt.

    Also, als dieser Anhängerführerschein rauskam habe ich mich mal mit ein paar Fahrlehrern unterhalten, da mein Weibchen dagrad den Lappen gemacht hat.. Die haben alle gesagt, das der Anhängerführerschein der größte SCH... ist der je erfunden wurde.


    Wenn man z.B. mal n PKW auf nem Anhänger transportieren will, wird es mit der zulässigen Gesamtmasse doch reichlich eng.


    Diese Anhänger für PKW Transportanhänger haben fast immer eine Zulässige Gesamtmasse von 1750 - 2000 kg.


    Das heißt, man must ein Zugfahrzeug haben, dessen zusässige Gesamtmasse dabei maximal 1500 - 1750 kg beträgt.


    N Vectra A, 2,0 l, CD, EZ 1991 hat z.B. n Leergewicht vom 1115 kg*, eine zulässige Gesamtmasse von 1645 kg* und eine Anhängelast von 1350 kg*


    Da man hinter einem Vectra A keinen Anhänger dieser Gewichtsklasse hängen darf, wird man schon vom logischen her schwierig werden ein Zugfahrzeug finden, mit dem man den Anhänger ziehen darf ohne die zulässige Gesamtmasse des Gespannes von 3,5 t zu überschreiten.


    Selbst ein "normaler" Anhänger (125cm x 200 cm) hat eine zulässige Gesamtmasse von 1500 kg.
    Den darf man aber auch nicht hinter mein Beispielfahrzeug hängen.


    * Daten laut Zulassunsbescheinigung Teil 1


    Fazit:


    Wer nur dem B hat, darf keinen PKW auf nem Anhänger ziehen. Mit dem BE wird es durch die Auswahl des Zughfahrzeuges reichlich eng.


    Wenn man doch unbedingt wegen Anhängerbetrieb nen extra Führerschin machen will, sollte man sich für den C1E, der zwar teurer ist, entscheiden. Beim C1E ist allerdings zu beachten, dass der erstmal nur eine Gültigkeit hat, bis der Inhaber 50 wird. Danach ist ein Augenärtzliches Gutachten, sowie auch ein Gutachten vom Hausartz nötig um diesen für weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Erstmal herzliches Beileid.


    Ist Deine Halle denn so abgelegen, dass von eventuell umliegenden Häusern niemand etwas bemerkt hat??


    Ich meine, die müssen ja sowieso entweder mit nem großen Anhänger oder nem Bulli dagewesen sein. Und in 5 min ist sowas ja nun auch nicht getan. Außerdem mussten die auch genau wissen was zu holen ist.