Beiträge von kadettschrauber

    Hallo erstmal,


    also persönlich würde ich Dir von den 13" abraten, weil die Radkästen des D dafür zu groß sind (kommt natürlich auch auf die Bereifung an). Ausserdem ist der D mit nem 80/60er Fahrwerk und 13 Zöllern eigentlich nicht mehr Alltagstauglich, weil Du bei jedem Kieselstein entweder ne Vollbremsung machen oder ausweichen musst.


    Bilder findest Du Hier


    Im Showroom Hochglanz.


    Ob da allerdings grad einer mit den von Dir gewünschten Angaben zu finden ist kann ich Dir nicht sagen.


    Mit 80/60 und 15 Zoll findest Du da welche

    stormi:


    Du bist anscheinend nicht richtig Informiert:


    1. Es steht im Fahrzeugschein sowie im Fahrzeugbrief [blink]IMMER[/blink] der Name des Fahrzeughalters


    2. Der Fahrzeugbesitzer ist [blink]IMMER[/blink] derjenige, der den FAHRZEUGBRIEF hat.


    Was meinst Du denn, wieso eine Finazierungsbank [blink]IMMER[/blink] den Fahrzeugbrief und nicht den Fahrzeugschein einbehält??


    Es wäre mir auch neu, wenn im Fahrzeugbrief der Name der Bank stehen würde, die das Fahrzeug finanziert hat. Denn dieser Bank gehört das Fehrzeug solange es nicht vollständig bezahlt wurde.


    Auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( Fahrzeugschein ) steht ganu links unten unter Punkt C.4c:


    Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird NICHT als Eingentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.

    Ich hatte heute morgen mal ein kleines Gespräch mit dem Leiter von unserem StVa. Der hat mir dann gesagt, dass die neue Gesetzgebung, unter die auch das 07er Kennzeichen fällt, es vorsieht, dass ab Inkrafttreten eine HU auch für Fahrzeuge mit 07 fällig wird. Das würde dann auch bedeuten, dass die Veränderungen eingetragen werden müssten.


    Aber wie in allen Sachen, kann er erst dann was genaues dazu sagen, wenn er die entsprechenden Vorschriften genannt bekommen wird.

    VILEDA


    Das heisst dann also, dass die Fahrzeuge, die bei euch mit 07er angemeldet werden demnach in den Besitz der Straßenverkehrsbehörde gehen.


    Denn wie heisst es so schön:


    Besitzer eines Fahrzeuges ist derjenige, der auch den Fahrzeugbrief, bzw. Zulasungsbescheinigung Teil 1 Besitzt.

    Fahrerlaubnis wurde Sichergestllt nachdem er von der Polizei gestellt wurde. Und bei 3 Straftaten (Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr, Unerlaubtes entfernen vom Unfallort und Fahrlässige Körperverletzung) in einem wird er den Führerschein in den nächsten Jahren auch nicht mehr wieder bekommen.


    Schmerzensgeld machen wir grundsätzlich über die KFZ-Versicherung des anderen geltend. Ob die sich das dann von dem wieder zurückholen, ist dann ja nicht mehr unser Problem.


    Und was die Verletzungen betrifft, da muss ich CoBrA recht geben. Solange man noch aufrecht gehen kann ist es noch im Rahmen des erträglichen.

    bender
    Das ich geschrieben habe, dass es ein Golf 2 war, der sich in unserem Vectra verewigt hat, hatte nix mit Markenhass o.ä. zu tun, sondern war eigentlich nur als Info gedacht, weil es auch noch genug leute gibt, die fragen könnten, was das andere für ein Fahrzeug war. Und so jung war der Fahrer mit seinen 41 Lenzen auch nicht mehr. Eine ähnliche Situation wie Du sie beschrieben hast, hatte ich vor ein paar Jahren mit einem Kadett GSi.


    Auf jeden Fall sollte sollte meine Aussage nichtzu einer dementsprechenden Diskussion führen.


    @Friscodriver
    Eine Gefahr sind all diejenigen, die sich nicht an die StVO halten. Und das hat zum Glück meistens nix mit der Fahrzeugmarke o.ä. zu tun.


    starforce & CoBrA
    Eingentlich kann man die Verletzungen schon fast nicht mehr als leicht bezeichen.


    Fahrerin:
    Schleudertrauma, Prellung der Wirbelsäule sowie des Beckens


    Beifahrer:
    Schleudertrauma, Irgendetwas am der Wirbelsäule, dass noch nicht endgültig festgestellt wurde.


    Tochter ( Hinterm Beifahrer):
    Leichter Schock


    Einige Teile von dem Wagen werden in unserem "neuen" Vectra weiterleben. Die Fotos werde ich dann bei Gelegenheit mal veröffentlichen.

    Leider hat sich am Montag ein Golf 2 mit einem extrem angetrunkenen Fahrer in unserem Vectra verewigt, sodass er nur noch zum Ausschlachten dienen kann.
    Bevor Fragen kommen, es wurden Fahrerin und Beifahrer leicht verletzt. Der Fahrer des Golfes meinte dann ja auch noch, er müsste dann einfach mal so wegfahren, wurde aber von einem Zeugen verfolgt und nachdem der Golffahrer so dämlich war in eine Sackgasse zu fahren war die wilde Flucht schnell wieder zuende.
    Bei unserem Vectra sind beide Türen der Fahrerseite sowie die B-Säule ca. 20 - 30 cm in den Innenraum hineingeflüchtet.




    Das das Auto keine Geräusche mehr von sich gibt kann sein,


    1. Batterie defekt.
    2. Lichtmaschiene defekt.
    3. Anlasser defekt.
    4. Kabel defekt.



    Am Besten fangt Ihr mal damit an, den Wagen mit nem anderen zu überbrücken. Wenn der Wagen dann anspringt und auch nach entfernen der Überbrückungskabel weiterläuft, wars die Batterie. Ansonsten die Lichtmaschiene.


    Sollte der Wagen auch beim Überbrücken keine Geräusche von sich geben, ist es der Anlasser.


    Im schlimmsten Fall ist irgendwo ein Kabel defekt.

    Die sind bei der AXA anscheinend sowieso etwas dümmlich. Als die meinen D dieses Jahr wegen 07er (versichern die erst ab 27 Jahre) nicht aus dem Vertrag lassen wollten ham wir sämtliche Verträge (7 Stück) bei denen zum Jahresende gekündigt.


    Aber die Geschichte wäre was für nen neuen Threat.