Und die sagen?
Beiträge von Ronner51
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Gefällt mir was du vor hast, und vergiss nicht uns immer mit frischen Bildern zu versorgen.
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Ist ja schon krass das man bei einem 100 PS Auto laut der Leistungskurve auf 200 PS kommt dank diesem Chip. Dann kauf ich mir gleich 3 Stück, dann hab ich ungefähr 500 PS. Wie genial ist das denn?
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Um das Ex-Auto von Champagner-D > http://www.champagner-d.de/
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Ja den Account gibt es leider nicht mehr...
Aber ich hab die natürlich alle noch hier, werd ich mich die Tage mal bei machen.
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Auch ich wünsche euch allen schöne und ruhige Feiertage.
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Mal Offtopic, an Autos mit Atomreaktor wurde schon in den 50ern gedacht > http://de.wikipedia.org/wiki/Ford_Nucleon
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Wenn der passt kannst du den einbauen. Silikonschläche sind viel widerstandsfähiger als die aus Gummi, und wärmer als 105°C wirds im Kühlwasserkreis nicht.
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War ja nicht anders zu erwarten, wie sind hier in Deutschland. Wer besoffen oder auf Drogen ist braucht keine Strafen zu fürchten... :fire:
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Normal müsste das gehen.
ZitatAuszug vom Anforderungsblatt für H-Kennzeichen vom Tüv Süd
Lack
• Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener
Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
• Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
• Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).
• Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und
kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote
„DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das
Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
• Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die
Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,
Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als
Oldtimer.Hier gibts das ganze Datenblatt zum nachlesen > http://www.tuev-sued.de/upload…mer-Katalog_Tuev_Sued.pdf