Beiträge von BO-UM 689

    Ich habe mich hinsichtlich der OPEL-Räder schlau gemacht und festgestellt, dass sie serienmäßig auf einem OPEL Kadett-E-Cabrio mit ABE 388/1 gefahren wurden. Nachzulesen ist dies im Räderkatalog auf Seite O 273. Dort ist die 6Jx15H2, ET49, Kennz.: KP aufgeführt. Leider nicht mit Hinweis auf Festigkeit, aber da lassen sich die Achslasten des Kadett E Cabrios heranziehen. Die dortige höchste Achslast beträgt 740kg, was nach Recherche mit deinem Fahrzeug passen sollte. Eintragungspflichtig sind sie auf jeden Fall, da sie in deinen Fahrzeugpapieren und der jeweiligen Fahrzeug-ABE nicht aufgeführt sind. Aber der TÜV Nord ist in jedem Fall mit dem Räderkatalog ausgestattet. Sollte eigentlich kein Problem sein.

    Hallo,


    um eine Flüssiggasanlage beim TÜV abgenommen zu bekommen, müssen mehrere Dinge im Vorfeld geklärt werden. Zunächst sollte der ordnungsgemäße Einbau mit Auflistung der verwendeten Bauteile dokumentiert werden. Der Einbau selber lässt sich rein theoretisch selbst bewerkstelligen, nur eine geeignete Werkstatt zur entsprechenden Dokumentation wird sich schwerlich finden, da die diesen nicht selbst vorgenommen haben. Unter Aufwand wäre natürlich auch möglich, dass der TÜV sich dieser Arbeit annimmt, wenn er eine Gassystemeinbauprüfung durchführen darf. Dann müsste noch die Dichtheit der Anlage geprüft werden, was durchaus von einer entsprechenden Werkstatt oder des TÜV vorgenommen werden kann. Und dann sollte man das Abgasgutachten, bezogen auf die Fahrgestellnummer des eigenen Fahrzeugs, nicht vergessen, welches nicht beim TÜV geordert werden kann, sondern von bestimmten Stellen, wie z.B. das IFT in Essen, Adlerstr. 7. Kostenpunkt liegt aber locker bei 1000€ und mehr. Dann wäre ein entsprechender Einbau und vollständige Begleitung in einer Fachwerkstatt sinnvoller.

    Hallo,


    zum Thema Scheibenfluten möchte ich einiges erwähnen: Laut einer Fachinformationsmitteilung des TÜV Nord ist bekannt gegeben worden, dass durch das Lackieren der Scheiben an Kraftfahrzeugen die Bauartgenehmigung erlischt, da unterschiedliche "Transmissionsgrade und Farbeffekte" erzielt werden. Es sind die Anforderungen der ECE-R43 bzw. der TA 29 neu nachzuweisen. Das bedeutet, dass eine Bauartgenehmigung neu erteilt werden muss und die entsprechende Scheibe gekennzeichnet wird. Im Rahmen einer Hauptuntersuchung wird das Fluten ohne Nachweis als erheblicher Mangel eingestuft und führt zur Wiedervorführung.
    Zur Eintragung von Folien auf den vorderen Seitenscheiben kann ich sagen, dass die Eintragung, wie schon hier mehrfach erwähnt, unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wie z.B. keine vorgetönte Verglasung etc. lt. der mitgeführten Bauartgenehmigung (z.B. SL Llumar Safety Film mit Prüfz.: D5233).

    Leider gibt es nicht viel Neues zu berichten. An dem Polieren der Auspuffanlage bin ich noch zugange. Dann hat es mit dem Armaturenbrett so garnicht funktioniert. Es hat sich leider beim Erwärmen (Tempern) Blasenbildung zwischen dem Glasfaser- und Kohlefasergewebe eingestellt. Also habe ich voller Wut alles wieder herunter gerissen und muss erneut bezogen werden. Laut der Firma R&G war der Tempervorgang zu schnell und mit zu hoher Temperatur vonstatten gegangen. Jetzt muss ich dafür erst einmal das Wetter in der Garage abwarten. Der Zylinderblock ist soweit poliert und ist seit einiger Zeit beim Verchromer, habe diesbezüglich schon häufig angerufen; wird wieder lange dauern. Meine Bremsleitungen sind seit fast einem Jahr bei dem Verchromer und einige Teile müssen noch abgegeben werden. Wenn alle Stricke reißen, wende ich mich wahrscheinlich an einen anderen. Meine Motorhaube ist beim Lackierer, zum Glück das letzte zu lackierende Anbauteil. Viele V2A-Verbindungselemente sind noch zu polieren. Der Wasserkühler, die Ölkühlerleitungen sowie der Ölkühler müssen noch angepasst werden. Der komplette Motor muss noch zusammen gebaut werden. Also noch tierisch viel Arbeit. Aber der innere Antrieb ist noch da.

    Hallo,


    Vergleichsgutachten über die Reifendimension 215/40R16 auf Felge 9Jx16H2, ET25 vorne und hinten liegen dem TÜV Nord vor. Auch vergleichbare Paarungen mit 7,5Jx14H2 in Verbindung mit 9Jx14H2 gibt es von Schmidt. Daraus resultierend dürften bei deinem Paarungswunsch auch hinsichtlich der Bereifung und Felgenkombination keine Bedenken bestehen. Eine Tachoüberprüfung ist nicht erforderlich, aber auf die Freigängigkeit und Radabdeckung der Bereifung vorn und hinten ist zu achten. Zudem noch auf die richtigen Ventile (Metall- oder Gummiventile) und richtige Schraubenwahl (Kugel- bzw. Kegelbund) achten. Obligatorisch ist natürlich auch die Schraubenlänge (mindestens 6,5 Umdrehungen).

    Ich denke, es wird okay sein. Es macht mir einen tierischen Spaß mich voll auszuleben, auch wenn nicht immer alles klappt, was man sich gerade vornimmt. Ich bin und bleibe ein leidenschaftlicher Bastler.

    Hallo,


    ich werkel im Moment auf Hochtouren, bin zur Zeit am Armaturenbrett zugange. Habe eine komplette Form erstellt und vor einigen Tagen das Kohlefasergewebe auflaminiert. Dann steht der entchromte Motorblock im Keller und wartet darauf erneut poliert und verchromt zu werden. Weiterhin habe ich meine 2.te, mit Kohlefaser bezogene, Sitzschale nochmals geschliffen um sie abschließend dem Lackierer zu übergeben. Dann warte ich noch auf meine verchromten Bremsleitungen, die hoffentlich die nächste Zeit eintrudeln werden. Zylinderkopf und Auspuffanlage müssen noch aufpoliert werden, Heckklappe und Motorhaube warten noch auf ihre Lackierung. Also noch viel Arbeit und ich kämpfe um das Ergebnis irgendwann zu präsentieren.

    Hallo noch einmal,


    dann möchte ich für Klarheit sorgen an einem Beispiel. Wenn am heutigen Tag ein Fahrzeug beim TÜV vorgestellt wird, dass 6 Jahre abgemeldet ist, dann reicht nur eine Hauptuntersuchung, um das Fahrzeug in den Verkehr zu bringen. Auf Wunsch kann auch eine §21-Abnahme erfolgen. Als die Umstellung der 12-Monats-Regel bei der Abmeldung des Fahrzeugs auf 18 Monate erfolgte, ist gleichermaßen verfahren worden.

    Hallo nochmal,


    zu deiner Frage:


    §14 FZV Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung:
    Die Fahrzeugdaten von Fahrzeugen mit eigenem Kennzeichen werden in einem zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert. Die Löschungsfrist dieser Daten wird von 18 Monaten auf 84 Monate (7 Jahre) verlängert (§44 FZV). Damit ist für die Wiederzulassung innerhalb der 7-Jahresfrist nur noch die Durchführung einer HU/AU erforderlich. Dieses gilt jetzt.