und das auch nur wenn im rechtschutzvertrag explizit köt... :D...öhm, meinte natürlich hunde mitversichert sind! also vorher erstmal den vertrag durchlesen, nech...^^
frezzi:
tschuldige, hab ich das richtig verstanden?
beratungen bei examinierten rechtsanwälten sind kostenlos???
8o...ich bitte um eine liste dieser anwälte...hab da so die eine oder andere sache die geklärt werden muss... 
Kadi:
öhm, hab ich das auch richtig verstanden? du hast deinen hund in einer pension abgegeben die du aber nie gesehen hast? so agentenmäßig im park ohne zu wissen wer die 'dame' ist die du das tier abgibst??? :kratz:
von meinem rechtsgefühl heraus würd ich sagen das der verursacher der bisswunden bzw. deren halter für die kosten und die konsequenzen aufkommen muss. die pflicht der 'hundepension' sollte daher gewesen sein die daten der verursachenden partei ausfindig zu machen. wenn dies versäumt worden ist so handelte die hundepension grob fahrlässig und sollte daher in regress genommen werden können...
ich persönlich würd es auf die gerichtsverhandlung ankommen lassen...dort kann man(n) ja dem judge die geschichte so vortragen....mal sehen was die verhandlung so ergibt.
juristische grüße
onkel bob
ps: btw...um was für summen handelt es sich eigentlich hierbei?