Normalerweise sollte das Steuergerät hinterm Handschuhfach sitzen, bei manchen Modellen auch unterm Beifahrersitz... Einfach mal den Teppich hochheben und den Kabelbaum verfolgen
Beiträge von Dark Angel
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Laut Gesetz hat der gefilmte die Ar***karte, solange man das Video nicht kommerziell nutzt, kann dagegen keiner was sagen. In der Beziehung verhält es sich wie mit Foto´s, da liegt ja auch das Copyright beim Knipser und nicht bei der fotografierten Person...darüber gibt es sogar Gerichtsurteile
Ausserdem gehören meine Cam´s zu der Alarmanlage und die hat eine BE.Generell gesagt bringt aufregen eh nichts, ich hatte eben wieder 3 Polizisten auf ihren Mofa´s hinter mir, sind auch auf der Landstrasse in den Kofferraum "geklettert", einmal auf´s Gas und die waren weg. Klar hätte ich schön brav mit 100 weiterfahren können, die ganze Sache filmen und mich nachher beschweren, aber naja
Zudem sollte man erstmal alles anzweifeln, dann kommt meist eh nix mehr, hab ich bei unseren Fahrern bis jetzt immer so gemacht und Ruhe war
Die Tip´s von oben, man sollte sich vor Passat´s mit 2 Leuten in acht nehmen halte ich auch für übertrieben, die Polizei hat auch hin und wieder mal neue Ideen. Im Raum Wetzlar fährt z.B. ein silberner Zafira OPC als ProViDa Fahrzeug, der hat hinten dunkle Scheiben und der Kollege mt der Messtechnik sitzt hinten, also im Rückspiegel nicht unbedingt zu sehen...
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Die Abgasnorm darf sich verschlechtern, sie darf sogar teilweise schlechte werden als vom Werk aus eingetragen. Massgeblich ist einzig und alleine die Abgasnorm, die das Auto am Tage der EZ erfüllen musste. Als Beispiel: Ein Auto hatte Euro 2, zu der Zeit war aber nur Euro 1 gefordert, also bekommt man einen Euro 1 Motor problemlos eingetragen. Bei manchen Prüfern muss man nur mal höflich anklopfen und sagen das man nicht vom Mond kommt, dann klappt´s auch meist
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Würde ich sagen. Ich persönlich würde denen gleich mehrere Anzeigen an den Hals hängen. Wenn es sich so zugetragen hat, wie Campino im ersten Beitrag schreibt, dann würde ich die schonmal wegen Nötigung, Drängeln usw. anzeigen. Stempel kratzen dürfen sie nicht, unnötige TüV Kosten würde ich geltend machen, Ausfall für´s Auto etc. pp., Abschleppkosten könnten die dann auch gleich zahlen.
Es gibt halt viel zu viele Polizisten die denken, sie könnten sich alles erlauben und der "Erwischte" zahlt ohne zu murren.
Bei mir hätten sie in dem Fall sehr schlechte Karten, ich hab nämlich auch eine Front- und eine Heckkamera drin, wie die ProViDa Fahrzeuge. Auf die Ausrede wäre ich dann mal gespannt -
Zitat
Original von BennibzwTim
Ein gebrauchter ebay-Kühler kostet auch nicht mehr.Hatten eigentlich alle drei Kühler den selben Schaden? Wenn ja guck mal ob sie nicht verspannt montiert sind. Wegen nem früheren Unfallschaden z.B.
Ich tippe eher mal darauf, das die Kühler zu lange gelagert wurden. Wenn man so ein Teil ausbaut, dann sollte man es möglichst schnell wieder verwenden, sonst kann man es wegwerfen. Ich habe früher auch immer massig intakte Kühler gesammelt, aber nach 2-3 Monaten lagern sind die so porös, das die nach nem Einbau schnell undicht werden..
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Zitat
Original von ConvoyBuddy
Nicht ganz richtig.In Berlin ist es gängige Praxis, daß beim Verdacht schwerwiegender und ggf. sicherheitsrelevanter Umbauten ohne Eintragung oder ABE eine "UdW" (Untersagung der Weiterfahrt) ausgesprochen wird und sehr häufig eine "Sicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachtens" erfolgt, die immer auch ein Abschleppen mit sich bringt.
Schon klar, aber "UdW" und sicherstellen ist nicht stilllegen. So wie es sich in dem Beitrag über mir anhört, haben die ja den Stempel abgekratzt und sowas darf die Polizei nicht, das darf nur eine Prüforganisation (TüV, Dekra etc.), die Zulassungsstelle und das Ordnungsamt. Hat jetzt ein Rennleiter den Babber runtergekratzt, gleich noch ne Anzeige hinterher und somit müssen die auch dafür die Kosten übernehmen. Die Rennleitung darf nur anordnen, das man ihnen zum TüV folgt, oder sie müssen das Auto zum TüV schleppen lassen. Am Wochenende oder nachts können die das Auto sicherstellen, bis der TüV geöffnet hat. Wenn der TüV nix findet, gleich noch eine Anzeige hinterher schieben...
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Wie schon geschrieben wurde, das komplette Video verlangen, wobei das auch wieder schwierig wird, da die nur den Part mit dem Vergehen als Beweis aufheben, der rest wird meist am selben Abend, nach der Auswertung gelöscht.
Gegen die Stilllegung würde ich sowieso vorgehen, die Polizei muss dich zum TüV geleiten und der entscheidet dann was weiter passiert. Nur bei akkuter Gefahr für Fahrer oder Aussenstehende darf die Polizei selber das Fahrzeug stilllegen.
Zur Beleidigung kann ich nur sagen, man muss es nur richtig verpackenWenn man sagt: "Ich bin der Meinung, das die ein A-Loch sind", dann gilt dies als Meinungsäusserung und nicht als Beleidigung, ergo, es kann keiner was sagen...
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Ich würde erst mal testen (lassen), ob hinten an der Pumpe Strom ankommt. Es könnte ja auch das Zündmodul defekt sein und die Pumpe bekommt deswegen keinen Strom. Das 2 Pumpe auf einmal kauptt gehen ist mehr als selten.
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Bei Sportbremsscheiben sollte man immer Serienbeläge fahren, Sportbeläge sind zu hart und damit kommen die Scheiben nicht richtig klar.
Ich habe schon alle 3 Bremsscheiben gefahren, aber meiner Meinung nach taugen die alle nicht sehr viel.
Wenn ich trotzdem eine Bestenliste machen soll, dann sieht das wohl so aus:
1. Brembo Max
2. Zimmermann (aber nur die neuen, keine Lagerleichen)
3. ATE Power DiskMit den ATE hatte ich massive Probleme auf dem Ring, die Brembo auf dem BMW hab ich eigentlich nur runtergeschmissen, weil ich jetzt rundum Carbon fahre...
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Der Astra Tacho bekommt seine Signale vom ABS, was wiederum viel mehr Impulse liefert als das Kadett ABS. Die ersten Astra G hatten auch einen Geber am Getriebe, welche aber nicht mehr zu bekommen sind, ausserdem passen sie nicht auf alle Tacho´s. Weiteres Problem ist, das das Can-Bus System funktionsfähig sein muss, damit alles richtig läuft.