Ein nachbau, auch wen er wie das Original aussieht, muss dennoch eingetragen werden. Weil es eine "Bauartbedingte" Änderung des Fahrzeuges ist.
Es ist egal, welcher Art eine angebaute Sache ist, wenn es nicht eingetragen ist, aber eigentlich eingetragen werden MUSS, kann Dir jeder Cop (sofern er es merkt) einen Termin zur "nachweisung versäumter Notwendigkeiten" (so nannte es der Cop, der mich wegen der MHV zum TÜV geschickt hat) verordnen. Sprich, entweder rückrüsten, dieses bei der Dienststelle nachweisen, oder eben zum TÜV, eintragen lassen, und dieses Vorweisen.
Bei nem Kotflügel gehts ja noch, aber bei krassen änderungen, bzw zu vielen einzelnen "Mängeln" kann Dir jeder Cop direkt das Auto stilllegen.

