Zitat
Original von Schatzmeester
... mit der tieferlegung ist schon eher ne ermessensfrage ... wenn man sich das mal genau durchliest, steht nämlich in den anforderungen, dass das fahrwerk im original zustand sein muss, oder halt umbauten, die vor 20 jahren schon durchgeführt werden konnten ... hängt halt von deinen federn ab oder von deinem prüfer ... 
grüße
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Das is so ne sache... Der Umbau ansich war zur Erscheinungszeit des Autos möglich, nun kommts drauf an, ob es ein Fahrwerk ist, was es SO, oder "Relativ Baugleich" damals schon gab.
Beispiel meine H&R Federn (sind zwar im E-Kadett, aber Prinzip is das gleiche) die ich eingebaut hab, sind Rot. Mittlerweile sind die gleichen Federn Grün, und haben eine andere KBA Nr, sind aber ansich die gleichen Federn. (Laut H&R Mitarbeiter mit der Aufnahme des Astra F ins Gutachten begründet)
Ergo könnte ein TÜVer sagen "Damals waren die Federn Rot, die Grünen passen nichtmehr ins "Zeitgemässe" , könnt aber auch sagen "was interessiert mich die Farbe"
Mein TÜV Prüfer sagte das das gnaze H-Kenzeichen Gedöns echt schlimm geworden ist, weils Jahrelang KEINE RICHTLINIEN gab, sondern allein im Ermessen des TÜVers lag. Manche wollten Original, andere Zeitgemäss, wieder andere Perfekten Zustand usw usw...
Seit 01.01.11 ist da wohl was passiert, die neuen Rochtlinien sind sicherlich in der STVZO nachzulesen.