Alle guten Wünsche auch von mir...
(Manchmal liest man in den Grußanzeigen der Zeitung "WIR TRAUEN UNS"... Ja aber was denn nur?!
)
Alle guten Wünsche auch von mir...
(Manchmal liest man in den Grußanzeigen der Zeitung "WIR TRAUEN UNS"... Ja aber was denn nur?!
)
Ich kenn auch nur diesen Schaum. N Kollege hatte mal so ne Dose im Auto und wollte seine Reifen behandeln... Naja, was soll ich sagen, für 3 Reifen hat der Rest der drin war noch gereicht... LOL
DAS SAH AUS... Zum Schiiiiießen!
LS
GL
GLS
Tiffany
Top
Miami
Und weiter geht die Liste...
Sicher kannst du auch als Nicht-Kadettfahrer hier sein... Sieh mich an, ich fahr Corsa und bin auch net rausgeworfen worden :tongue:
Und es macht Spaß hier, keine Frage!
Gruß, Dragon
OK, halte uns auf jeden Fall auf dem Laufenden! Wär auch mal für mich interessant zu wissen ob ich recht hatte, dann weiß ich ob ich in Privatrecht gut aufgepasst hab
Im Fall "Bastlerfahrzeug" weiß ich leider nicht... Aber steht das im Kaufvertrag drin? Wenn nicht, ist das doch sowieso irrelevant
Wenn offensichtlich ein Unfall zu Erkennen ist und du einen Zeugen hast, der für dich auch aussagt, dass der Verkäufer einen (schwerwiegenden, weil ja wohl Rahmenschaden) Unfall verschwiegen hat, nützt dem Verkäufer auch die "Klausel" mit "gekauft wie gesehen" nichts! Man spricht dann von einer "arglistigen Täuschung" im Sinne von Paragraph 123 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darin heißt es:
ZitatAlles anzeigen§123 BGB
1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen mußte. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen mußte.
Das heißt also, du solltest den Kaufvertrag so schnell wie möglich anfechten!
Und noch eine Quelle dazu:
ZitatAlles anzeigenNach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 74,383) kann der Verkäufer eines Gebrauchtwagens die Haftung für Mängel des Fahrzeuges vollständig ausschließen. Auch die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Kleingedruckten) ist für zulässig erachtet worden.
Eine Haftung des Verkäufers besteht trotz eines vertraglichen Ausschlusses, wenn
- vom Verkäufer Eigenschaften des Fahrzeuges vor Abschluss des Kaufvertrages zugesichert wurden,
- Garantieerklärungen abgegeben wurden
- ihm bekannte Mängel oder andere wichtige Umstände gegenüber dem Käufer verschwiegen wurden (arglistige Täuschung)
Trotz der Tatsache dass ich mir eigentlich 100% sicher bin, dass sich die Sache bei dir so verhält, kann ich natürlich keine Gewähr auf absolute Richtigkeit meiner Aussagen geben, da ich kein Rechtsanwalt bin!
Wie oben schon gesagt, feier schön und hab Spaß...
Dann weißte ja wohl schon was in deinem Päckchen drin ist, was du letzte Woche schon da liegen hattest? Lass es mich mal wissen, bin doch von Natur aus neugierig *grins*
Nochmal viele Geburtstagsgrüße von der kleinen, von dir getrauten Familie
Lady, Gismo und Purple :baby:
Einen schönen 23. Geburtstag, Manu! :feier2
Ja, die sind nur aufgeklebt. Entfernungsmethoden siehe Suchfunktion, denke ich mal... War schon öfters dran das Thema
*grins*
Tjaja, was meine Spycam in Bochum nicht so alles eingefangen hat :sweat