Das mit dem Domstreben schlägt wohl um sich, nur die wollen alle nicht verstehen, das ein EInbau einer Domestrebe nicht in die Fahrzeugstruktur eingreift bzw diese verändert, damit sind sie Genehmigungsfrei.
Beiträge von Finn
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was ein Bullshite, fahr woanders hin.
Problematisch wird es nur in Kombi wesentlich breitere Reifen, Kleines Sportlenkrad und ohne Servo.
Btw lies dir doch mal die ABE durch, ob da was drin steht und fahr noch mal hin was das Fahrwerk mit den lenkkräften zu tun haben soll, weil die Achslastverteilung ändert sich nicht so arg,
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40 Feder Federbeine nach pressen 15mm Federteller 15mm haste 70mm mit 40mm Restfederweg. HA lässt du nachprssen so haste hinten auch mal eben mit 40mm Federn 60mm.
Konis würde ich nie wieder fahren, seit dem ich Bilstein B8 fahren, sind Unterschiede die man nicht glauben mag, Koni schlägt als durch, Bilstein dämpft schön alles weg.
Fahrwerk, hau PU Buchsen rein, Verstärkung von Hipo, Querlenker und Domstrebe, die ahlen Kadetten sind ultra weich von der Karosse.
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einen originalen 16V Astra zu finden in einem guten Zustand ist genauso schwierig wie einen Kadett zu finden. astras gammlen genauso die die Kadetten, teilweise sogar schlimmer.
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Zitat
Original von nr1ebw
Ganz einfach, weil es den c20let mit F28 nur im Vectra A/Calibra serienmäßig gibt. Punkt.
Auch zum Thema Lichtaustrittshöhe, in jedem Tieferlegungsgutachten steht unter den Auflagen und Hinweisen das die mindest Lichtaustrittshöhe zu beachten ist und wenn der Prüfer das bei der Eintragung ignoriert ist er genau so schuldig.
Aber nur als 4x4, selbst mit Fr´nur Frontantrieb müsste ich erstmal nachweise das die Abgasnorm sich nicht verschlechtert, weil man geht ja bei Veränderungen immer davon aus das es schlechter wird.
Nachweisbarkeit ist das Problem, die Prüfer sind ja quasi "vereidigt" nun müsste ich als Halter erst mal nachweisen, das es zum Zeitpunkt der Abnahme so war. Ich würde behaupten wenn es vor Gericht geht hat man als Halter immer schlechte Karten.
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es geht hier nicht ums ankacken, sondern um Gesetze die es gibt. Aber ja wo kein Kläger da kein Richter.
Aber was ich hier an Nichtwissen lese und auch bei vielen Prüfern vorfinde ist schon traurig. Ich glaube einfach mal das einige Prüfer nur zum Zwecke des Umsatzes so etwas machen. Nicht ohne Grund wird genau deswegen seit Jahren, daran rumreformiert. Weil genau diese Prüfer Busses und LKWs ohne funktionstüchtige Bremsen wieder los geschickt. Und das wird die nächsten Jahre nur noch schlimmer, weil genau wegen dieser Typen, die ganzen Überwachungsvereine nun unter ständiger Beobachtung sind, ob sie sich für ein Auto 20min Zeit nehmen und für einen LKW 60min.
Und es gibt heute noch Prüfer die Blindtüv machen, sorry genau deswegen, wird alles schärfer.Wozu man ein Abgasgutachten braucht, Gegenfrage warum sollte man keins brauchen. Nur wenn du ein anderes Getriebe einbaust bräuchtest du eins, wenn ich nach der Gesetzeslage gehen.
Ich kann es nur jedem raten, sich mal ernsthaft mit der STVZO aus einander zu setzen, da steht alles drin, bis ins letzte. Und komisch leider lässt man da einem wenig Spielraum, wenn man es genau nimmt.
Und nur weil ein Prüfer das nicht so sieht und sich über Gesetzesvorgaben hinweg sieht und sowas einträgt, obwohl es nicht geht, heisst es noch lange nicht das es richtig ist. Viele meinen aber, wenn man nur lange genug etwas falsch macht, wird es richtig. Oder meint einer Kinder verprügeln zur Erziehung ist in Ordnung, gibt ja einige die meinen das müsste so sein.
Nochmal ich weisse nur darauf hin, das man als Halter im Zweifel immer dran ist. Ein Prüfer kann sich zur Not raus winden, weil zuviel Zeit dazwischen ist. Weil dann könnte man ja bis dahin wieder etwas um gebaut haben. Also müsste man nachweisen, das man es nicht getan hat.
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SO steht es in der STVZO so wie alle Mindesthöhen von Rückleuchten, Bremslichter und Nebelleuchten.
Wer darunter will muss durch ein Zusatzgutachten die verkehrstauglichkeit nachweisen, wie sonst könnten die ganzen italienischen Flachflundern hier rum fahren.
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ClearFist, wenn es nach verfolgbar ist und es nachweislich ein baugleiches Fahrzeug ist, steht dem nichts entgegen.
Ich bezweifel das man so in die Materie geht, bzw ausser wenn wirklich Tote zu beklagen gibt, durch diese Fremdeinwirkung.
Problem ist ja auch, was bei der Eintragung baulich ok ist, muss ja nicht nach Monaten noch so sein. Bei grade solchen alten Autos, sind die Karossen ziemlich weich oder billigfahrwerke setzen sich. Oder noch schlimmer, man baut noch andere Nockenwellen etc an den Motor.
Hierbei gibt es keine grünen Faden, zumal momentan ehh zwei Kataloge auf einander prallen, die deutschen Vorschriften und die aus Brüssel.
Warum der Halter/Fahrer dafür zuständig ist, ganz einfach weil er in der Pflicht steht für den ordnungsgemässen Zustand zu sorgen, somit stht man immer unter General verdacht. Tieferlegung zum Beispiel, die kann man ja für paar Euros nach pressen lassen, zum Beispiel.
Zu dem sind die Tüvprüfer quasi unantastbar, man muss ihnen wirklich grobe Fahrlässigkeit nachweisen, dieses ist aber nur zeitlich bedingt möglich, weil was Monate nach der Eintragung ist und passiert ist, weiss kein Mensch. Aber klar zum Beispiel c20let mit 236er Bremse kann nicht sein.^^ Aber als Laie würde man es glauben.
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deswegen müssen in Hessen bei solchen Eintragung ein Querverweiss auf diese Gutachten mit eingetragen werden. Dumme Sache Prüfer wurde beim Kacken vom Blitz getroffen, schön das er es wusste, bringt nur nichts in diesem Fall.
Also ist es wichtig diese Gutachten zumin mal als Kopie zu haben. Deswegen ist es ja auch nicht mehr möglich mit Briefkopien solche Sachen eingetragen zu bekommen, weil ja kein Bezug zum Gutachten besteht.
Kadett E ist ehh schwierig, weil prinzipiell könnten nur die 16V Kadetten mit einem c20let Motor ausgerüstet werden weil die damaligen Gutachten sich darauf bezogen, da diese ja an diversen Stellen verstärkt worden sind. Also selbst auf verwiesendes Gutachten hinfällig wenn nicht die Verstärkungen im vollen Umfang verbaut worden sind.
Genau aus diesem Grund machen das auch nicht all zu viele Prüfer , weil denen das zu heiss ist.
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Zitat
Original von cab-kadett
Geht auch günstiger und 100% wasserdicht ohne irgendwelche angeblich nötigen Gutachten.
Hab einfach seit Projektstart vor 4 Jahren immer wieder Rücksprache mit meinem TÜV-Prüfer gehalten und
meinen E Kadett gestern komplett neu abnehmen lassen, sprich Wiederinbetriebsetzung (nach 7 Jahren) mit ca. 15 Einzelabnahmen wie z.B. C20LET, AGA, Sitze, Konsolen, Fahrwerk, Räder, Platten, LLK, Brembo Bremse mit Eigenbauadapter,.........Gesamtpreis: 326,...... €
Grüße
Olieingetragen heisst noch lange nicht das es zu gelassen ist. Im Endeffekt bist immer du am Arsch, schon alleine der Nachweis vom Abgasverhalten könnte dich hier ins Aus schiessen über die Dauerfstigkeit der Karosserie reden wir noch nicht mal.
Das die ein Materialgutachten von deinen Haltern? Zugversuch bzw Berechnung über die Spannungen bei bremsen gemacht? Ohne diese Nachweise nicht zulässig.Ich würde mal behaupten die Eintragungen sind nichts wert.
DIe meisten Prüfer haben davon keine Ahnung, sieht man schon daran das sie von Mindest Abstand von Auspuffen etc schwätzen, aber nicht wissen das das eigntlich relevante die Lichtaustrittskante ist.