Probleme mit Lenkrad

  • #1

    Hallo
    War heute beim TÜV und wollte ein paar Sachen eintragen lassen.
    32cm Lenkrad
    7x15 Felgen
    Fahrwerk
    Der Prüfer sagte dann: Das kann ich nicht eintragen, das kann nur ein bestimmter Prüfer.
    Er zeigte mir dann in dem Gutachten für das Lenkrad eine Anmerkung:
    .........Bei der Verwendung anderer Rad/Reifenkombinationen ist zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis des Fahrezuges die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Vor einer Freigabe dieser Kombination ist ein zusätzlicher Fahrversuch durchzuführen. .......


    Steht dieser Satz in allen Gutachten drin? Auch bei Raid?
    Habe jetzt ein Victor Lenkrad drin. Wenn dieser Satz bei Raid nicht drin steht, dann hole ich mir lieber ein anderes Lenkrad. Was diese prüfung dann kosten wird, dafür bekomme ich sicher 5 neue Lenkräder für.
    Gruß

  • #3

    Hatte mir zwar keinen Namen genannt, aber der gute Mann arbeitet dort nur noch Teilzeit und mit termin.
    Hast du denn unter Auflagen oder Anmerkungen sowas auch stehen?

  • #4

    sowas in der art steht in fast allen gutachten drin. aber das darf dir normalerweise jeder prüfer eintragen wenns erlaubt ist. da brauch nich irgendein "superprüfer" kommen. alle tüv prüfer da sind AMTLICH ANERKANNTE SACHVERSTÄNDIGE. :denk:

  • #6

    Zuerstmal lassen wir das Geschreie hier ;)


    Zweitens darf nicht jeder Prüfer ne Eintragung machen. Wenn was stinknormales nach §19 eingetragen werden soll, dann darf das jeder Prüfer. Bei ner 19.2er weiss ich nicht genau, aber ne 19.3er bzw. 21er dürfen nur geschulte Leute. Bei uns werden diese Eintragungen auch nur Montags und Dienstags gemacht, weil sonst der Prüfer auf ner anderen Prüfstelle ist.
    Das die Lenkräder eingetragen werden müssen wenn man die Rad-/ Reifenkombi ändert ist auch normal. Diese Fahrversuche sind meisst nur theoretischer Natur, wenn überhaupt fährt der Prüfer mal ne Runde aufm Hof um zu sehen ob was schleift oder so.


    Und drittens darf hier bei uns der TüV mehr als die Dekra, nur in den neuen Bundesländern soll das umgekehrt sein.

  • #7


    Ja steht bei mir auch drin

  • #8

    @ opelix:


    das ist auch so, das in den neuen bundesländern die dekra mehr das sagen hat, der TüV hier darf gerade mal na HU durchführen, aber dan hört es schon fast auf ...


    mir ist auch unverständlich, das man da diesen benannten "super-prüfer" braucht ... kann ich nich glauben ...


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #9

    Naja, Superprüfer würde ich ihn nicht nennen, aber der hat halt ne bessere Ausbildung oder was auch immer. In der nächsten grossen TüV Station ist so ein Prüfer die ganze Woche anwesend, bei uns hier aufm Land wird sich das scheinbar nicht lohnen, deswegen ist der nur tageweise da.

  • #10

    Es ist zu unterscheiden zwischen Prüfer und Sachverständiger !


    Prüfer dürfen nur HU und AU sowie Nachprüfungen und Sonderprüfungen (BSU, ADR, BOKraft) durchführen. Als Qualifikation ist dafür rechtlich der Meistertitel im Kfz.-Handwerk ausreichend.


    Sachverständige dürfen Abnahmen (Ein- bzw. Anbauprüfung, Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis durch Vollabnahme) durchführen und Eintragungen im Fahrzeugbrief vornehmen. Als Qualifikation ist dafür Ing. grad. oder Dipl.-Ing. erforderlich.

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