ABEs und Gutachten

  • #1

    Hi, passt nicht so wirklich ins ABE Forum, deshalb mal hier.


    Ich hab mich grad mit nem Kumpel fast gekloppt, wegen folgender Meinungsverschiedenheit:


    Er meint der TÜV nimmt, bzw. dürfte eigentlich keine kopien von Gutachten oder so annehmen.
    Ich meine schon.


    Denn das was die Händler mitliefern sind doch auch blos kopien, z.B. von Bonrath, ein Blatt auf dem Bonrath draufsteht auf das die Prüfbestätigung vom TÜV drauf kopiert ist.


    Dass man das vll. net kopiern darf weil n Copyright draufsteht is ne andere sache, darum gehts mir jetzt net. mir gehts nur darum dass der TÜV doch ne kopie nimmt, schließlich bekommt doch kein mensch n original Gutachten mitgeschickt.







    btw.: Ich suche gerade ne ABE oder wenigstens n Gutachten fürn Bonrathwischer, sowohl den Pro,l als auch den alten.

  • #2

    Tja dein Kumpel hat teilweise recht, da Kopien normalerweise nicht angenommen werden! Da meistens in der Abe bzw. Teilgutachten ne Klausel drin steht nur gültig mit Originalstempel- Unterschrift oder Papier usw....

  • #3

    Eigentlich dürften die das nich annehmen.Steht aber immer in der ABE drin wie schon gesagt farbiger Balken ,orig.Unterschrift u.s.w . Bei manchen steht auch drin das die ABE/Gutachten nach der Eintragung eingezogen werden soll. Zum Glück gibt es ja Farbkopierer! :D

  • #4

    also ich hab mir mein tüv-gutachten von der mantzel ansaugglocke ausm netz gezogen,war kein problem mit der eintragung,manche abe´s von mir sind kopiert und von meinem ansa mittelschalldämpfer kam per fax,meine abe vom jetex endschalldämpfer is auf französisch ..... hab nie probleme gehabt.............

  • #6

    Mal der Auszug aus der aktuellen


    Arbeitsanweisung_Endfassung vom 30.11.2001 (gültig für die neueren Prüfungen ab 1.1.2002)


    2.3
    ÄNDERUNGSABNAHMEN UNTER VERWENDUNG VON
    „PRÜFZEUGNISSEN“ IN ELEKTRONISCHER FORM
    - Die Anerkennung von auf elektronischen Medien abgespeicherten
    „Prüfzeugnissen“ ist unumgänglich und entspricht dem Zug der Zeit.
    - Im Zweifelsfalle muss der aaSoP/PI die vorgelegten „Prüfzeugnisse“
    mit einer Datenbank abgleichen, in der die vom KBA erteilten Teilegenehmigungen
    und von den Technischen Diensten erstellten Teilegutachten
    zentral erfasst werden.
    - Bei vorgeschriebener Mitführpflicht der „Prüfzeugnisse“ ist die Darstellung
    des Inhalts auf elektronischen Datenträgern allein nicht ausreichend.
    In diesem Fall ist immer der entsprechende Ausdruck oder
    das Originaldokument mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



    ---


    Demnach sollten Kopien erstmal kein Problem darstellen. Theoretisch könnte man also die Gutachten auch auf CD kopieren und die CD mitnehmen....


    Wer die Arbeitsanweisung als PDF haben will, schicke mir eine email. Die Arbeitsanweisung ist "Verbindliche Arbeitsanweisung
    der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten
    Überwachungsorganisationen und Technischen
    Prüfstellen"


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

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