Hi, wenn ich eine originale Schürze vom Opel Kadett E (die mit dem größeren Grill aus mehreren Kunststoffverstrebungen) verändere, so das sie, die gleichen Außenmaße hat und keine zusätzlichen Kanten nach außen entstehen, gilt das dann als bauartliche Veränderung, oder nicht? Also wäre das rechtens oder muss man das dann vorführen? MfG
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#2 Alsoooo Ich war mit meiner Beim Tüv und er hat dazu nix gesagt ausser das Ich den Abschlepphaken zugänglich machen muss
Da ich alles aus GFK gefertigt habe sprich Originale GSI Schurze Mittelsteg entfernt undDas Luftloch in der Mitte Vergrössert
ach ja und Lippe mit Harz angespachtelt sach ich mal
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#3 Ganz genau genommen muss sowas eingetragen werden, doch meist drücken Prüfer einen Auge zu, wenn du dir ganz sicher sein willst dann lass dir von dem GFK den du verarbeitest ein Materialgutachten geben und klär das im Vorfeld mit dem TÜV ab, dann hast am wenigsten Probleme, so hat sich ein Bekannter schon ganze Schürzen gemacht und die sind ohne Probs eingetragen worden.
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#5 Erstmal Danke für die Antworten. Ist alles nicht so einfach...bzw. sagt jeder was Anderes zu dem Thema. Ich habe ja eigentlich nichts großes vor. Ich wollte bei der einteiligen Schrüze vom Kadett, die ganzen Plastikverstrebungen aus dem Grill entfernen und dann dahinter solch dolles Gitter montieren. Außerdem war mir noch im Sinn, sie mit einer Eigenkonstruktion etwas tiefer zu machen. Also Bekannte von einem Autohaus, sind der Meinung dass solche "mache ich mir selbst Umbauten" nicht im Sinn des TÜV wären X(. Was tun...? Nehm ich das jetzt in angriff, kann es vielleicht sein, dass ich ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend zauber...und das ist ja nicht unbedingt von Vorteil. Klar könnte ich mir auch einfach eine kaufen, aber erstens ist mir das zu viel Geld für ein großes Stück Kunststoff und zweitens wollte ich etwas haben das nicht jeder hat...ich werde nich mal bei die TÜV-Leuts erkundigen
MfG
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#7 da habt ihr aber günstige einzelabnahmen
also ich hab mir bei ebay ne lippe gekauft, natürlich mal wieder ohne gutachten usw. aber da mir das teil einfach sau gut gefällt hab ichs einfach angebaut und verspachtelt. war damit beim tüv: er kanns per einzelabnahme eintragen, kostenpunkt 95,-, er braucht n materialgutachten vom gfk. keine scharfen kannten, bremsen und kühlerbelüftung muss erhalten bleiben, der schleppring muss zugänglich und für fremde von außen deutlich erkennbar sein. und ich solls erst nachher lackieren, falls noch was geändert werden muss.das mit der belüftung dürfte bei dir ja wegfallen wenn du nur zusätzliche löcher reinmachen willst
also besorg dir n materialgutachten fürs gfk (gibts hier im board auch nen link)
fahr aber am besten vorher mal zum tüv und frag mal unverbindlich nach, schilder ihm was du vor hast, und lass dir sagen was du beachten musst. aber ich denke das dürfte kein großes problem sein.
mindestbodenfreiheit bei nicht flexiblen teilen: 8cm falls du vorhast nach unten anzubauenmal schaun, evtl. fahr ich nächste woche zur abbnahme mit meiner front, bin mal gespannt ob der noch was zu motzen hat.
edit: wenn du da wirklich nur kleine veränderungen vor hast, weie zusätzliche öffnungen für NSW, oder einfach nur rechts und links in die großen flächen löcher rein mit gitter dahinter oder sowas brauchste damit nich zum tüv.
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