Midest Profiltiefe

  • #13

    ich hab da nämlich folgendes prob


    die haben mein auto auf nem parkplatz kontolliert und ich habe auf dem re reifen 2mm und auf dem linken 3mm profil und jetzt wollen die mir ne anzeige schreiben.


    ist das eigentlich irgendwo vorgeschrieben was ich wann für reifen fahren muß bzw. darf???

  • #14


    Seit wann das denn, das wäre mir neu. 1,6 mm bei Sommerreifen. Das ist Fakt. Ob bei Winterreifen eine andere Mindestprofiltiefe gilt weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen.
    Sommerreifen darf man schon seit jeher im Winter fahren. Wenn Du allerdings unverschuldet in einen Unfall gerätzt kannst Du eine Teilschuld bekommen. Das sehen seit 2 Jahren die Versicherungen nicht mehr so locker.




    NEIN!


    Alles wichtige zur Bereifung steht in der STVZO §36

    Mia glangd dass i woaß dass is kant wenn i meng dad aber i mog ned.

  • #15

    Die Mindestprofieltiefe liegt bei 1,6mm , für Sommer- wie auch Winterreifen. Eure 3mm und 2mm bei Winterreifen kommen daher, dass man Winterreifen bei 3mm wechselt, wie oben geschrieben (Holzräder und so)!


    Gesetzlich zählen aber die 1,6mm überall!



    Gruß
    THOMAS

  • #16

    Das mit der Empfehlung wollte ich auch noch schreiben.
    Ich schmeiß Sommerreifen bei 3mm und Winterreifen bei 4 mm weg. Sicher ist sicher.
    Es sind ja auch nur 4 Postkartengroße Gummiflächen, die mich in der Spur halten, und da schaue ich schon auf Qualität.

    Mia glangd dass i woaß dass is kant wenn i meng dad aber i mog ned.

  • #17

    So ist es! Sommer wie auch Winterreifen min. 1,6mm. Bei Winterreifen EMPFOLENE Mindestprofiltiefe 4mm.


    Auf einer Achse sollte der unterschied nicht mehr als 1-2mm sein, sonst willer nimmer geradeaus fahren :D


    Off: bin schon mal nur aufm Gewebe gefahren (nur innen weil Sturz zu groß). Autobahn, Platzregen, Fahrrillen-> mehr als 50 ging ned ;( , am nächsten tag direkt neue geholt... tja Jugendlicher leichtsinn :D



    Greetz Cossie

  • #18

    Hiho,
    das ist ja zum kotzen das die freundlichen Ordnungshüter da mal wieder so ein stress machen.....
    hatte mal selber ärger....
    Daher wollt ich nochmal hervorheben, das die 1,6 mm auf der gesammten Lauffläche vorhanden sein müssen!!!!


    Leider wissen die wenigsten Streifenpolizisten was als Lauffläche deffiniert ist!
    Das ist nämlich NUR der mittlere Teil des reifens mit den Hauptprofilrillen!!! (c.a. 75 %)
    Kann man auch in der STVZO nachlesen.


    Auch wenn die meisten Polizisten sagen das Marke und Profil der Reifen auf einer Achse übereinstimmen müssen.
    Das ist FALSCH. Die Reifen müssen lediglich von gleicher Bauart sein (Radial oder Diagonal)
    Heutzutage gibt es fast nur noch Radialreifen!!!


    Also keine Angst damit können sie Dich nicht aus dem Verkehr ziehen !!!



    MFG

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