Versicherungs-Tipps?

  • #1

    Hey Leute (ja ich bin "von den Toten auferstanden") :]


    Mein D 16V stand jetzt fast 1 Jahr lang in der Garage und nun bin ich wieder zurück in Deutschland und ich möchte ihn wieder anmelden. TÜV und AU hab ich alles noch (also der aktuelle Stand ist komplett eingetragen etc.).


    Als das Auto letztesMal angemeldet war, war meine Mutter Versicherungsnehmerin und ich Fahrer. Das haben wir so gemacht weil die Versicherungs-Prozente meines Großvaters auf meine Mutter umgeschrieben wurden und ich auf diese Art und Weise nur ca 40E/Monat für den 16V bezahlt habe.


    Nun will ich ihn wie gesagt wieder anmelden-allerdings nicht mehr auf den Namen meiner Mutter (lässt sich einfach jetzt nicht mehr mit ihr so vereinbaren mit ihr) sondern direkt auf mich.


    Mein Vater starb im Januar letzten Jahres- er war bei der DAS-Versicherung mit seinen 2 Autos und hatte 35%. Nun wollte ich diese Prozente auf mich überschrieben haben, was wie mir gesagt wurde nur bedingt möglich sei weil ich ja nunmal erst knapp 4 Jahre den Führerschein habe. Wäre dann also bei ca 75% oder so.


    Aber der springende Punkt ist-> Der Kerl von der Versicherung sagte mir das die Prozente meines Vaters verfallen sind automatisch nach 8 Monaten... und das ich mein Auto nun nur für 140% neu versichern kann.
    Stimmt es, das die einfach weg sind? Mir sagte mal jemand das er die % sogar nach 4 Jahren noch bekommen hat...


    Und nochwas- welche Versicherung könnt ihr für Umbauten empfehlen? Ein Versicherungsvertreter der Colonia sagte mir das ab 1.1.2005 keine Zuschläge für die "grossen" Motoren mehr berechnet werden...
    War ja mal n Kadett 1.3S :)


    Gruß,
    Katz

  • #3

    Wie's im todesfall mit den SF-werten aussieht, weiß ich so aus dem Stehgreif auch nicht, aber generell kann man erworbene Schadenfreiheitsrabatte bis zu sieben Jahren ruhen lassen. Dies ist Teil der allgemeinen Bedingungen, also nicht von Vers. zu Vers. unterschiedlich.
    Bei der Rabattübertragung könntest du nur die SF-Klasse übernehmen, die du selbst hättest erfahren können, d.H. bei dir wäre es SF 4 (Müsste bei 60% liegen). Weiterhin müsstest du nachweisen können, dass du Familienangehöriger bist, der im gleichen Haushalt wohnt. Aber das sollte kein Problem sein.


    Brinki (seit 7 Wochen Azubi zum Versicherungskaufmann)

    E-Stufenheck - Denn auf die Länge kommt es an!

  • #4

    kann dir die helvetia empfelen ich hab mit der nie probs und machen kann man da auch alles

  • #5

    Habe mich gerade bei der Arbeit nochmal schlau gemacht:
    Im Todesfall können Rabatte für schadenfreie Jahre nur innerhalb von sechs monaten übertragen werden.


    Brinki

    E-Stufenheck - Denn auf die Länge kommt es an!

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