ich hab nun drei anzeigen wegen charz fahren angeblich soll ich deswegen in knast . so stort mich das ja nich finds ja noch gut bekomm ja eh keine arbeit ohen auto . Wohnung bekomm ich auch nich . Such schon seit drei monaten. was mach ich den falsch bin ich so schlimm? bei mein eltern will ich nich wohnen weil diverse dinge vorgefallen sind

bin ich so schlimm=???
- chris18c20ne
- Geschlossen
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#4 Äääääähhhh? Bin ich der einzige, der hier die Stirn runzelt??!!! Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, dass Deine Karre mit pott-schwarz-gelackten Frontscheinwerfern bei den Ordnungshütern nicht auffällt... und warum fährst Du auch ohne Lappen? Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um! Das ist nunmal so. Aber lernen solltest Du was daraus.
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#5 ist korrekt beim 3. mal landet man meistens im bau, mein vater hat da mal gerbeitet der kennt sich da bissla us... aber naja irgendwo biste da selber schuld...
das risiko wird dir bewusst gewesen sein... grade bei unserer guten thüringer polizei... die scheinen getunte opels förmlich riechen zu können
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#6 ammm bin nicht mit dem auto was da angezeigt wird gefahren .
ich weiss das ich scheisse gebaut hab .
aber das ichwegen ner auto übführung in knast soll ist nen bischen übertriebn . wenn ich irgend son ausländer gekillt hätte wär mir das klar aber wegen nen auto ????? hallo hab ich da jemand gefährdet ich fahr seit mein unfall mit mehr ferstend wie jemand anders weil mir mein leben lieb ist . wird so mancher nicht verstehn der noch kein unfall hatte wo man sich gefragt hat wie man leben ausn auto gekomen ist aber egal. -
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#7 Hey Chris...lieg ins bett und penn Dich aus. Das hilft schon ne menge. Nach ner ausgeschlafenen Nacht sieht die Wlet schon anders aus (Ich weis won von ich red, meine zukunft ist genau so ungwiss...). Aufm Amt wird auch nicht so heiß gekocht wie gegessen wird. Wenn ein Kerl (mein Bruder) mit dem Moped in ner Stadt (10 km von zu Hause) , ohne Helm, ohne Führerschein und mit über 1 promille (kein Witz) von der Polente angehalten wird ....und darf den Führereschein ohne zeiliche Sperre machen....
Da wurde auch recht heiß gekocht, und beim essen....So siets in wirklichkeit aus.
Lern endlich aus deiner scheiße die Du baust!!
Wenn Sie Dich verknacken geschiehts dir natülich recht. Trags wie ein Mann
Wenn Du aber danach weist was sache ist, dann hats was gebarcht.Wünsch Dir was...Gruß Alex
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#8 ZitatOriginal von chris18c20ne
hallo hab ich da jemand gefährdetJa! Hast du. Son Führerschein hat man ja nicht aus Spaß. Es gibt schon Gründe, warum man einen Führerschein macht, wenn man ein Kraftfahrzeug führen will. Ohne Führerschein bist du eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wobei einige dieses auch mit Führerschein sind. Und wenn ich mal bedenke, wie viele die denken sie können fahren, mit Trompeten und Posaunen einige male durch die Theorieprüfung fallen, wird mir schlecht. Klar kanns mal passieren. Aber doch nicht immer wieder mit hoher Fehlerpunktzahl. Verkehrsregeln sollte man ja schon als Fahrradfahrer im Kindesalter halbwegs auf die Reihe bekommen.
Wenn du immer wieder solche scheiße baust, musst du auch die Konsequenzen dafür tragen!
PS: Frage mich aber was die Frage soll. Oder hattest du gestern zum 20. Geb. zu viel getrunken?
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#9 Ich versteh nicht das du so jammerst, wer drei mal die selbe Straftat begeht ist in meinen Augen nur dumm und braucht dannach nicht jammern. das ganze wird auch in deinem Führungszeugnis stehen was wiederum heißt das dich damit kaum ein Arbeitgeber nehmen wird, verständlicher Weise. Mach die mal Gedanken über dein Verhalten, denn da hast du dich selbst rein manöveriert.
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#10 Also bei sowas reißt mir echt die Hutschnur!
Wenn man einmal erwischt wird, wenn man ohne Führerschein fährt, ist das schon schlimm genug! Aber gleich DREI MAL und sich dann noch beschweren, das ist ja der Hammer!
Es hat absolut nichts damit zu tun, ob du seit deinen Unfall vorsichtiger fährst. Aus irgendeinem Grund - der sicherlich berechtigt war - wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen! Da darf man eben nicht mehr fahren!!!
Und da du dir darüber auch bewusst warst, dass es nicht rechtens ist, musst du jetzt eben die Konsequenzen tragen!
Sorry, aber bei sowas hab ich kein Mitleid.
Hier kannste mal gucken, was das Gesetz so sagt:
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
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