• #2

    nöp , darfst nicht. steht auch in der beschreibung dabei..... (je nach wischer)

    Gesucht wird :

    http://i94.photobucket.com/albums/l95/MacFrogzwillis/teddyfahndung.jpg

    Bei konkreten hinweisen , bitte melden!

  • #4

    verboten ist es nicht. es ist unzulässig...jeder einarmwischer ist unzulässig. es sei denn es liegt ne abe vor, oder er wurde vom tüv abgesegnet.
    wenn du nen tüv findest, der ihn dir in mittelstellung einträgt, dann darfst du es. wirst aber vermutlich keinen finden ;)


    is genau wie mit nem hecksppoiler, wenn du ne abe für aufm kofferaum hast, darfste ihn nicht auf die motorhaube spaxen, es sei denn der tüv trägts dir ein ;)

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

    2 Mal editiert, zuletzt von G-SezZ ()

  • #5

    Selbst wenn der Tüv dir eine Mitteleinstellung einträgt ist es nicht rechtens, wurde wegen so nem Mist schon zum Tüv geschleppt von den grünen, haben sich da mächtig dran hoch gezogen

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #6

    Also Mittelstellung ist nicht erlaubt!
    Und bei mir war es so das der TÜV mir nur die Ruhestellung rechts eingetragen hat!
    Also Links und mitte Nichts! Rechts JA!
    Aber eigentlich ist es so wie ja schon gesagt wurde die mittelstellung ist verboten und der rest erlaubt!

  • #7

    Wie Champus schon gesagt hat, Mittelstellung is nicht, ist ne sichtbehinderung und deswegen nicht erlaubt.


    Rechts auf jeden fall, und ich meine das im Gutachten von Bonrath auch links drin steht, bin mir aber nicht 100% sicher muß ich nachlesen...

  • #8

    Oder du must deine Mutter immer zum Tüv schicken :D so wie ich bei meinem alten Karren hatte auch einen selber gefriekelten einarmwischer drauf ! Der Tüver meinte nur zur meiner Mutter warum sie den den Wischer in der mitte hat ? Daraufhin meinte meine Mutter nur weils Cool ist :schildlol: Da war er so baff und hat die Plakette draufgeklebt und gute fahrt gewünscht grins . Nun muss sie immer zum Tüv :lol:

  • #9

    @speedy078


    nur weil du trotz wischer in mittelstellung ne plakette bekommen hast ist das aber kein Freifahrtschein.
    genaugenommen bringts dir absolut überhauptnix, solange er in mittelstellung nicht eingetragen ist...

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

    2 Mal editiert, zuletzt von G-SezZ ()

  • #10


    Das weiß ich auch war auch nicht ernst gemeint ! Sollte jetzt nicht heißen das er seine Mutter dahin schickt :D ich weiß selber wie die Tüver drauf sind ! War halt nur witzig wie der Tüver blöde geschaut hat das eine 50 Jahrige mit einer aufgemotzten kiste ankommt da der Wagen ja auf sie angemeldet war !

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!