Eintragungen in den neuen Papieren interessant

  • #1

    Ich hab da was in einem anderen Forum gefunden, leider nur Auszugsweise, weiß einer von Euch mehr drüber?




    Rad-/Reifenkombinationen, die aufgrund einer Änderung nach § 19 StVZO in die (alten) Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, sind von der Zulassungsbehörde (notfalls auch manuell) in die neuen Fahrzeugpapiere zu übertragen.
    Diese Notwendigkeit besteht aber nur, wenn der Fahrzeughalter für diesen Sachverhalt über keinen Änderungsabnahmebericht mehr verfügt. Dies ist wohl sehr häufig der Fall, da viele Zulassungsstellen den Änderungsabnahmebericht im Zusammenhang mit der Eintragung in die Fahrzeugpapiere eingezogen haben.


    Der Nachweis der Änderung anhand der Eintragung in den Fahrzeugpapieren oder der Vorlage des Änderungsabnahmeberichtes ist für den Halter sehr wichtig. In sehr vielen Fällen besteht bei einer Änderung des Fahrzeuges durch den Anbau einer Rad-/Reifen-Kombination aus dem Zubehörhandel eine sofortige Änderungsabnahmepflicht. Kann der Halter nicht anhand einer Eintragung in den Papieren oder éines Änderungsabnahmeberichtes nachweisen, dass er der Verpflichtung nachgekommen ist, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen.
    Dieses gillt nur für Rad/Reifen-Kombinationen aus dem Zubehörhandel. Bei Verwendung von Rad-/Reifen-Kombinationen des Fahrzeugherstellers kann dieser Sachverhalt in der Regel aber nicht eintreten.


    Alle Rad-/Reifenkombinationen, die gegenüber dem Orginalzustand nachträglich durch ein Gutachten (§19 Abs. 2 und 3) für ein Fahrzeug abgenommen wurden/werden, sind im Teil 1 einzutragen.


    Es wird noch darauf hingewiesen, dass bei anderen Änderungen, die nach § 19 StVZO durchgeführt wurden und für die eine sofortige Änderungsabnahmepflicht besteht, die gleichen Bedingungen bestehen wie bei den Rad-/Reifen-Kombinationen

  • #2

    Jo, hab ich mir beim Anmelden auch so erklären lassen - nur was aus den ausgetragenen Original-Hersteller-Radgrößen geworden is, konnte mir keiner sagen...
    Oder was ich jetzt mit meinen original Opel GSI-Alus machen soll...

    Einmal editiert, zuletzt von HMT ()

  • #3

    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bekommt man demnächst bei Eintragungen nur noch ein Wisch wo die Eintragung bestätigt ist und den muss ich mitführen.

  • #4

    alle neuen eintragungen werden als TÜV-Bescheinigung mitzuführen sein, alle alten eintragungen werden in den neuen brief übernommen. alle reifengrößen die früher von werk aus drin waren sollen wohl jetzt in einer datenbank gespeichert sein die der streifenwagen abrufen kann ( so wurde mir das auf der zulassungsstelle erklärt )

  • #5

    alle neuen eintragungen stehen auf nem extra blatt mit unterschrift und stempel und muss immer mitgeführt werden.alle alten eintragungen werden in den neuen fahrzeugschein übernommen aber nicht in den neuen fahrzeug brief. so wurde es bei mir gemacht

    --http://www.opel-lager.de--
    --Astra f Caravan 1.6--
    --Calibra 2.0 16V--
    --Kadett 2.0 16V--
    --Kadett 1.6 automatik--

  • #6

    Wir haben bis jetzt auch nur die Erkenntnis, dass die originalen Rad-/Reifenkombinationen in einer Datenbank gespeichert werden sollen.


    Aber abrufen kann man das bis heute noch nicht und das wird, wenn es dann auch wirklich so sein soll, in nächster Zeit auch noch nicht der Fall sein...

    :bier:


    Smilies geben den Beiträgen so richtig Pep...


    :goodbad:

  • #7

    hi, hab ja letztens neuen motor eintragen lassen. dekraprüfer sagt auch das die zulassungsstellen dazu verpflichtet sind a"ALLE" bisherigen eintragungen wieder in die papiere zu übernehmen. die stellen sich zwar doof da an aber wenn der fahrzeughersteller 5 radkombinationen frei gibt kannst du ja jederzeit diese grösse fahren. da kann es nicht angehen das die zulassungsstellen aus faulheit nur eine übernehmen. hab den auch erzählt das sie alle zu übernehmen hat. sonst gleich mal amtsleiter verlangen. hab der tante erklärt ich hab n überdimensionales reifenlager zu hause mit all diesen grössen, die ich von zeit zu zeit fahren will. und das ist nur möglich wenn sie wie bisher auch alle daten wieder übernimmt wie es vorher war, wo kommen wir denn dahin das die selber entscheiden was die da eintragen

  • #8

    Der wievielte Thread ist das jetzt eigentlich? Der 10.? Und bis jetzt ist keiner schlauer, denn es wird noch immer bei jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt. Bei uns werden keine zusätzlichen Eintragungen gemacht, man muß der alten Fahrzeugschein im Auto mitführen und bei ner Kontrolle vorzeigen. Bei uns wurde gar nix übernommen, weder Alu´s, noch Fahrwerk, Spoiler oder was auch immer. Laut Schein ist das ein Serienkadett :rolleyes: Selbst als meine Freundin den Chef verlangt hat wurden die Sachen nicht eingetragen, laut EU gibt es keine Eintragungen mehr im Brief/ Schein, man muß immer die Papiere vom TüV mitführen, wer die nicht mehr hat, legt halt den alten Schein ins Auto....


    Ich glaub ich muß mir das mal aufschreiben udn die ganzen Sachen mal einscannen wenn ich zu Hause bin. Gab nämlich nen ganzen Stapel Akten zurück bei der Ummeldung :D

  • #9

    Das mit dem alten Fahrzeugschein kann ich garnicht nachvollziehen, der ist doch dann eh ungültig, wenn ich neue Papiere hab.

  • #10

    Bei der Ummeldung wurden ausgehändigt:


    Neuer Brief
    Neuer Schein
    Alter Schein (entwertet durch Stempel und abgeschnittene Ecke)
    Alter Brief (nicht entwertet)
    Und noch nen Wisch, wo drauf steht das man diesen Zettel zusammen mit dem alten Schein im Auto mitführen muß, um halt die Eintragungen nachweisen zu können. Diese dürften nach geltendem EU Recht nicht mehr in den Paieren übernommen werden, da die neuen Briefe/ Scheine einheitlich aussehen müssten. Weil die Papiere noch nicht einheitlich aussehen und die Polizei auch in nächster Zeit noch nicht online auf die Fahrzeugdaten zugreifen kann, wird das hier halt so gehandhabt. Genauen Wortlaut kann ich jetzt nicht wiedergeben, aber sinngemäss steht das da so drin.



    Bei der anderen Variante kann es zu Problemen kommen, wenn jetzt ein Polizist sag, man habe die Papiere gefälscht, weil die ja auch in ihren Schulungen lernen das keine Eintragungen mehr im Schein stehen...
    Zumal ich den Kadett meiner Freundin auch auf mich anmelden musste, weil die im Nachbarkreis wieder andere Bestimmungen hatten und am Anfang auch noch andere Dokumente, die von der Polizei hier nicht anerkannt wurden. Deswegen ist dort das Ganze auch nach nem 3-tägigen Testlauf wieder eingestellt worden und bis 01.12 wurden noch die alten Papiere weiter ausgestellt.


    Alles in allem sag ich mal ist das vielleicht ne gute Idee, aber es dauert noch mind. 1 Jahr bis alles so läuft wie geplant, wäre ja nicht das erste mal das so ne Umstellung komplett in die Hose geht ;) :rolleyes:

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