In der Zeit, wo der Versicherungsschutz ruht bzw. nicht mehr besteht, muss das Fahrzeug vom öffentlichen Verkehrsgrund fern bleiben.
Zum TÜV. ist dieser im Monat 11 fällig, aber das Fahrzeug erst im darauffolgendem Jahr im Monat 04 wieder laut Kennzeichen usw. zugelassen, wird der TÜV im Monat 04 geklebt, also vordatiert. ( man muss dann aber auch 04 zum TÜV fahren, wenn man erst 05 hinfährt wird auch auf 04 zurückdatiert). Gleiches gilt für die AU.