Für die Webmaster unter uns

  • #1

    Hab ne Mail erhalten, von meinem Provider. Ich denke, das dürfte die Webmaster unter uns interessieren.


    Hallo Frau ...


    vor einigen Tagen wurde erneut eine Abmahnwelle gegen Betreiber von
    .de-Domains mit KFZ-Kennzeichen bekannt. Die abmahnende Firma LVH-
    Lizenzvertrieb verlangte mit sehr kurzer Fristsetzung von den
    Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens
    zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Darüber hinaus sollten die
    Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben.


    Die Firma LVH-Lizenzvertrieb beruft sich mit wohl eher zweifelhafter
    Begründung auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt
    sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des
    Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen.


    Sollten auch Sie von dieser Abmahnwelle betroffen sein, so sollten die
    nachstehenden Links weitere lesenswerte Informationen für Sie beinhalten:



    http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=7651&t=7651
    http://www.intern.de/news/4885.html
    http://xwolf.blogger.de/stories/4620/


    Leider ist uns eine Rechtsberatung nicht möglich. Sofern Ihnen die
    zusammengetragenen Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen,
    empfehlen wir Ihnen einen auf Domainrecht spezialisierten Anwalt zu Rate
    zu ziehen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr ......

  • #2

    Davon habe ich auch schon gehoert.


    Einem Bekannten von mir habe Sie jetzt eine teure Abmahnung geschickt, weil er auszuege aus einer Landkarte drin hatte.


    Also liebe Webmaster, Karten raus aus der Webseite, oder aber den Hersteller der karte um Erlaubnis fragen.


    Dennis

  • #3

    Ja wie, versteh ich nicht so recht...


    Gilt das wenn man in dem http://www.Namen ein Kennzeichen drin hat oder wenn ein Kennzeichen / Schild in der HP verbaut is?? ?(

  • #4

    Das gilt nur dann, wenn man das im Domänennamen hat. Die ganze Vorgehensweise ist aber mehr als zweifelhaft. Von so etwas muss man sich nicht beeindrucken lassen. Wenn es danach geht, würde ja fast alles geschützt werden müssen. Kadett ist auch ein Markenname.
    Regt sich einer bei Kadett-Forum.de auf?
    Nein!

  • #5

    also soweit wie ich in Erfahrung bringen konnte, gilt das für Kennzeichen am Auto (die auf der HP sind) und für Ortsabkürzungen bzw. für Landkreisbenennungen


    @ Dennis dass mit den Landkarten habe ich auch schon gehört, man sollte sich da mal kundig machen

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