Reifenfrage zu EG Zulassungsbescheinigung

  • #1

    Hallo Leutz,
    also folgendes mal wieder: Im alten KFZ Brief sind folgende Kombinationen aufgelistet: 195/60 R14 85V und 185/60 R14 82Q M+S
    Nach meiner Neuzulassung erhielt ich die Zulassungsbescheinigung EG Teil II und Teil 1. In Teil 1 sind jetzt nur noch die Sommerreifen mit 195/60 etc. aufgelistet. In Teil 2 steht dazu garnichts! Darf ich nun alle möglichen Winterräder mit R14 und 195 oder niedriger fahren? Oder wie wird ein Schuh draus? Find ich ein wenig heftig das ganze.....bei Kontrolle kann ich den Cops nun nicht mehr nahelegen dass meine Winterräder zulässig sind.


    Und als Zusatzfrage: Darf ich auch Reifen mit höhreren Tragzahlen (z.B. 86) fahren?


    Bitte um Hilfe bei dem ganzen EU EG Gedönse!!!


    EDIT: das mit dem Tragfähigkeitsindex hat sich geklärt....man darf höhere verwenden - lögisch :rolleyes:

    ------------ Update Usergalerie -----------

    Einmal editiert, zuletzt von Kadett D LET ()

  • #2

    Du darfst ausser den Rädern die in der neuen Zulassungsbescheinigung stehen nur noch die fahren, die im alten Brief eingetragen waren, alles andere muß erst der TüV absegnen.
    Normalerweise sollen die Cops von ihrem Auto aus auf ne Datenbank zugreifen können, wo alle KFZ mit Daten, Eintragungen usw. gespeichert sind, aber laut KBA dauert das noch ein paar Tage, deswegen sollte man als Nachweis den alten Brief im Auto liegen haben, beschleunigt die Kontrolle ungemein ^^

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