Rechtslage Gebrauchtwagenkauf privat

  • #1

    Hi,


    fettes Problem hab vor circa zwei Wochen meinen kleinen Gsi erstanden. Vorgestern wie wir meinen Auspuff geschweißt haben hab ich ihn mir mal genauer von unten angeschaut und hab festgestellt das der Träger auf dem der Kühler aufliegt verzogen ist. Außerdem geht die Motorhaube nicht richtig auf.


    Ergo: Frontschaden Rahmen verzogen


    Der Vorbesitzer hat beim Kauf nichts davon gesagt er hat gemeint er hat einen kleinen Blumenkasten angefahren Schürze gebrochen. (leicht angefahren, das ich net lach)


    und der vorvorbesitzer hat gesagt es gab keinen unfall


    Komischerweise hat er seit nov letzten jahres neu tüv u. da hat ihn der vorbesitzer auch erst gekauft.


    Ich denke der hat ihn richtig heftig angefahren weil der sonst nie mit einem verzogenen Rahmen durch den Tüv.


    Im Kaufvertrag hat er geschrieben: "gekauft wie gesehen ohne Gewährleistung u. Garantie"


    Hab aber nen Zeugen das er nie was von einem richtigen Unfall geschweige denn Frontschaden gesagt hat.


    Was kann ich tun wie sieht es rechtlich aus?

  • #2

    Wenn offensichtlich ein Unfall zu Erkennen ist und du einen Zeugen hast, der für dich auch aussagt, dass der Verkäufer einen (schwerwiegenden, weil ja wohl Rahmenschaden) Unfall verschwiegen hat, nützt dem Verkäufer auch die "Klausel" mit "gekauft wie gesehen" nichts! Man spricht dann von einer "arglistigen Täuschung" im Sinne von Paragraph 123 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darin heißt es:


    Das heißt also, du solltest den Kaufvertrag so schnell wie möglich anfechten!


    Und noch eine Quelle dazu:


    Trotz der Tatsache dass ich mir eigentlich 100% sicher bin, dass sich die Sache bei dir so verhält, kann ich natürlich keine Gewähr auf absolute Richtigkeit meiner Aussagen geben, da ich kein Rechtsanwalt bin!

  • #4

    Das heißt also auch nachdem er gesagt hat, das er einmal gegen den Blumenkasten gefahren ist, mir aber nicht gesagt hat das es heftiger u. er evtl selbst nicht wusste das der Rahmen verzogen ist.


    Aber auf meinen Kosten für Anmeldung bleibe ich dann also selbst sitzen?

  • #6

    Also bei mir steht nicht ausdrücklich drin Bastlerfahrzeug. Aber des wird mir schon schwerfallen meinen Gsi wieder herzugeben. Zeugen hab ich u. evtl ruf ich meinen Anwalt an. Sag euch dann wieder Bescheid

  • #8

    Versuch es erstmal einfach persönlich mit dem Verkäufer zu regeln, wenn möglich. Also Kaufpreisminderung oder so.
    Aber wenn es Probleme mit dem öffnen der Motorhaube gibt, hättest du das eigentlich auch schon vor dem Kauf feststellen können.
    Das soll jetzt kein Vorwurf sein.
    Aber Probleme mit der Motorhaubenverriegelung kann es schon bei einem kleinen Rumms geben, jenachdem, wie man das Hinderniss trifft.

  • #9

    Ok des mit der Motorhaube war so: "Die verlängerte wollt ich nicht eintragen u. dann hab ich vom freundlichen Schrotthändler eine schon bisschen kaputte drauf die ist verzogen."


    Da ich den kenne war ich im guten Glauben u. bin nicht extra auf die Hebebühne.


    Aber nun an die vollen:


    1. Schritt: Anwalt anrufen u. Rechtslage absichern (das ich evtl unter Druck setzen kann)
    2. Schritt: Mit dem Verkäufer reden
    3. Schritt: Rücknahme od. Preisminderung
    4. Schritt: back to anwalt -> klage


    :rainbow Ich habe mitm Anwalt gesprochen!


    Das heißt trotz der Klauses, gekauft wie.... bin ich im Recht da er den Schaden bagatellisiert hat, auch in seiner Unwissenheit das der Rahmen evtl verzogen ist. Der Anwalt hat gemeint erst versuchen so zu klären da ich ja nur 600 € bezahlt habe aber wenn ich es drauf anlege bekomme ich Recht. Bekomm ja keinen Tüv mehr.

  • Hey,

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