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#9 Das schreibt der TÜV:
Sehr geehrter Herr Brand,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Scheiben an Fahrzeugen müssen, wie z. B. lichttechnische Einrichtungen auch, in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein .
Scheiben, für die eine Bauartgenehmigung erteilt wurde, tragen ein Genehmigungszeichen. Grundlage für die Genehmigung ist in der EU ist die Richtlinie 92/ 22/ EWG bzw. die ECE-Regelung 43. In diesen Regelwerken sind bestimmte Prüfungen zum Bruchverhalten enthalten, um Verletzungsgefahren bei einem Unfall möglichst gering zu halten. Des Weiteren gibt es Anforderungen an die optische Qualität, um ein möglichst unverzerrtes Bild bei der Sicht durch die Scheiben zu erhalten.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere wäre nur möglich, wenn für die Scheiben aus Lexan durch ein Materialprüfungsamt die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 92/ 22/ EWG bzw. der ECE-Regelung 43 nachgewiesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
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