Lexan scheiben

  • #1

    Ich kann von nem hallen-nachbarn günstig an lexan scheiben drankommen weil der beruflich damit zu tun hat. sind kratz- und splitterfest und so
    bekomm ich sowas wohl eingetragen??????????? ?(

  • #2

    Ich glaub für alles außer die Frontscheibe ja. Frag doch mal bei deinem Tüffer nach wie er das sieht. Geht auch per Telefon ;).

    Entdecke alte Opels!


    Ich spiele WoW kostenlos: world-of-dungeons.de

  • #3

    Wenn Du Makrolon(kratzfest und bruchstabil!!!) Scheiben mit Stempel hast bekommst Du diese evtl.auch Eingetragen.Wobei das für ein Straßenauto totaler Blödsinn ist.Es bringt Dir nix.Und ausserdem sieht das nach ner gewissen Zeit blöd aus wenn die Scheibe sich krümmt.

    Rallye is not a Crime


    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #4

    aber es geht doch um lexan oder ?


    da iss en unterschied dabei, lexan iss sehr flexibel ^^ glaub net dass man die gescheit eingeklebt bekommt, mit nem materialgutachten iss vll sogar ne eintragung möglich, aber komplett ohne glaub ich net

    Die Wissenschaft bemüht sich das unmögliche möglich,
    die Politik das mögliche unmöglich zu machen.

  • #5

    alles klar hab ma unter tuev-nord.de nachgefragt muss nurnoch auf ne Antwort warten


    trotzdem danke :]

  • #7

    hab bis jetzt noch keine Antwort bekommen melde mich aber sobald ich es weiss


    greetz tobi kadett d

  • #8

    bekommt ihr eingetragen aber nur Für hinten Vorne Frontscheibe Nein und fahrer-Beifahrerfenster Nein der rest geht entweder ist ein gutachten dabei bei den teilen oder per einzelabnahme wie gesagt nur hintere möglich!


    Oli

  • #9

    Das schreibt der TÜV:


    Sehr geehrter Herr Brand,



    vielen Dank für Ihre Anfrage.



    Scheiben an Fahrzeugen müssen, wie z. B. lichttechnische Einrichtungen auch, in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein .



    Scheiben, für die eine Bauartgenehmigung erteilt wurde, tragen ein Genehmigungszeichen. Grundlage für die Genehmigung ist in der EU ist die Richtlinie 92/ 22/ EWG bzw. die ECE-Regelung 43. In diesen Regelwerken sind bestimmte Prüfungen zum Bruchverhalten enthalten, um Verletzungsgefahren bei einem Unfall möglichst gering zu halten. Des Weiteren gibt es Anforderungen an die optische Qualität, um ein möglichst unverzerrtes Bild bei der Sicht durch die Scheiben zu erhalten.



    Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere wäre nur möglich, wenn für die Scheiben aus Lexan durch ein Materialprüfungsamt die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 92/ 22/ EWG bzw. der ECE-Regelung 43 nachgewiesen ist.



    Mit freundlichen Grüßen


    Bert Korporal

    Einmal editiert, zuletzt von tobi kadett d ()

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