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#4 Ich habe auch eine Neuabnahme machen lassen inkl.
Motoreintragung im CAB war alles kein Problem.
AU brauchste gar nicht beim TÜV machen, sit freiwillig.
Kannst auch zu jeder anderen Werkstatt gehen.
Wobei AU ja erst nachm Motortausch zählt,
das sich die Daten und natürlich auch der Motor
ändert. Logisch oder.
Es sei denn ndu meinst AU mit neuem Motor.
Wobei ich noch nie AU vorn TÜV gemacht habe.
Warum weis ich selber nicht ist aber so. -
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#8 Naja, eigentlich irgendwie schon.
Aber jetz will der Prüfingeneur den AU Wisch sehen. Vorher war das kein Probs. Da hast HU und AU irgendwann gemacht, jetzt alles in einer Reihenfolge.Neu ist auch das U-Kat bzw. ohne Kat Fahrzeuge die Plakette für die AU auch für volle 2 Jahre bekommen.
Desweiteren muss die AU der HU Plakette angepasst werden.
Bsp: KFZ hat HU 12/2007 und AU 06/2006. Bei bestandener AU Prüfung wird die Plakette dann nur bis 12/2007 erteilt und nicht wie vorher für volle 2 Jahre.
Dient zur Vereinheitlichung beider Prüfungen.... -
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#9 ZitatOriginal von Interceptor
Naja, eigentlich irgendwie schon.
Aber jetz will der Prüfingeneur den AU Wisch sehen. Vorher war das kein Probs. Da hast HU und AU irgendwann gemacht, jetzt alles in einer Reihenfolge.Neu ist auch das U-Kat bzw. ohne Kat Fahrzeuge die Plakette für die AU auch für volle 2 Jahre bekommen.
Desweiteren muss die AU der HU Plakette angepasst werden.
Bsp: KFZ hat HU 12/2007 und AU 06/2006. Bei bestandener AU Prüfung wird die Plakette dann nur bis 12/2007 erteilt und nicht wie vorher für volle 2 Jahre.
Dient zur Vereinheitlichung beider Prüfungen....Ist bei uns anscheinend nicht so ?
Ich habe HU 02/08 und vor kurzem AU 05/08 ?
Gruß Manni
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