• #11

    Du kannst ihn trotzdem anmelden. Dann bekommst Du eben einen Mängelbescheid, in dem es heißt, daß Du aktuellen TÜV und AU innerhalb von 2 Wochen nachreichen mußt.
    Das erübrigt sich aber, wenn Du ihn Tags drauf wieder abmeldest.

    Mia glangd dass i woaß dass is kant wenn i meng dad aber i mog ned.

  • #12

    ich habe gestern gehört, dass sich die Frist von 18 auf 20 Monate geändert hat. Stimmt das?



    MfG


    Mojo

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