• #3

    § 21 StVZO


    wie eine gründliche tüv-überprüfung inkl. aller teile-begutachtúngen bzw. einzelabnahmen


    kostet geringfügig mehr; damals vor vier jahren waren es 50 mark mehr


    du kriegst nen zettel, in dem alle daten des neu auszustellenden fahrzeugbriefes stehen, und mit dem wird dann beim straßenverkehrsamt ein neuer brief erstellt. der alte wird eingezogen.

  • #4

    Ene §21 Vollabnahme weil er mehr als 1.5 Jahre abgemeldet war. desweiteren habe ich ihm einen G-Kat eingebaut, Teile sind aus den C20NE. Näheres auf meiner Seite.


    MFG
    Albert

    Jetzt hat er einen Omega B Kombi mit x30xe +Conny Chip

  • #6

    Falls der normale TÜV irgendwie Ärger machen sollte, probiers doch mal bei Hintermeier - Power in Kolbermoor (Rosenheim ist von dir ja auch nicht allzuweit weg). Bei mir hat der TÜVler zwar ein paar Sachen bemeckert, hats aber dann vergessen aufzuschreiben. Vielleicht gibts den Prüfer noch (Pape hat der glaub ich geheißen). Nur das etwas chaotische Arbeiten bei Hintermeier hat mich aufgeregt.

    Ich bin's nicht, ich war's nicht, ich kann Nichts dafür !!

  • #7

    Bei meinem Kaddy is der Tüv seit em 10/03 Abgelaufen und ich bau ihn grade auf und habe schon folgende veränderungen gemacht :Tiefer 60/40,Böser Blick momentan aus GFK aber mach ich noch marke Eigenbau aus Blech,Astra GSI Stosstange vorne und hinten,Astra brett,gekürtzter Schalthebel,cleean Heckklappe und auf der Beifahrerseite Schloss entfernt .


    Nun meine Frage: Also ist das dan §21 ??? Und was wirt das alles Kosten einzutragen ???? Kann mir da jemand etwas Sagen?? Und kann ich das beim normale Tüv alles eintragen lassen !!

  • #8

    Zahle ich beim §21 nichts extra für Eintragungen???


    Kadettdriver: Eine Vollabnahme wird nur gemacht wenn dein Auto über 18??? Monate abgemeldet ist. Da deiner aber noch angemeldet ist wird das einfach so eingetragen.




    Oder hab ich da was falsch verstanden??? :D ?(



    Greetz Cossie

  • #9

    Nein! Ich kenn das auch so.
    Wenn Dein Fahrzeug 18 Monate abgemeldet ist (ob mit Tüv oder ohne ist egal) brauchst Du eine Abnahme nach §21.
    Diese kannst Du verlängern, indem Du Dein Auto vor Ablauf der 18 Monate für mindestens 1 Tag anmeldest. Bin mir nur nicht sicher wie oft das geht. Einmal mindestens.

    Mia glangd dass i woaß dass is kant wenn i meng dad aber i mog ned.

  • #10

    Tja da mein TÜV aber in der Zeit in der er abgemeldet war abgelaufen ist, kann ich ihn auch nicht Anmelden. Weil die wollen ja gültigen TÜV sehen. Aber ist ja dann eh besser wenn ich dann wirklich nur die Vollabnahme Zahlen muß und nichts Extra für eintragungen.



    Greetz Cossie

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