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#3 Ich glaube das du die eintragen musst,
war mal ein Astra in der Flash mit Wolflakierung der hatte die
im heck unten rechts.Auf jeden fall muss die Unterkante 20cm über der fahrbahn sein.
Ich vermute, dass dass beim Astra nicht war sah sehr tief aus.
Das lässt darauf schließen, dass es kein Problem sein dürfte.
Ausserdem hat Alpa das ja auch.
TÜV anrufen nachfragen ist denke ich das beste.
greatz
Kai -
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#5 Also wenn ich es an 3 mach un 20 cm abstand halte, würde es gehen. da ich bisher immer von links geknipst wurde.
aber nächsten monat kommt 70/50 rein, dann sinkt die stossi nommo 70, also müsst ich 27cm vom Boden wegbleiben.
Ich glaub ich mach se erstmal so dran. un wart bis ichs Fahrwerk eintragen fahren un frag de Tüver nächsten Monat.
Trotzdem Vielen dank Jungs.
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#6 Hast du denn ein kurzes Kennzeichen? Ein normales wird wohl in allen drei positionen ziemich naja aussehen. (passt das ürberhaupt?)
N kurzes könnte ich mir schon vorstellen. Und da die stoße kaum eine Wölbung hat, wird es kein problem sein, es außerhalb der Mitte anzubringen, egal wo.um genau zu sein:
STVZO $60 (2)Zitat(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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