Kfz Verkauf

  • #1

    Habe am Wochenende mein Wagen verkauft.
    Habe alle mir bekannten Mängel preisgegeben.
    Ölverlust am Simmering, etwas Benzinverlust, Unfallwagen Beifahrerseite
    gespachtelt und grundiert, und an sich muss man noch einiges
    an Arbeit reinstecken in den Wagen.
    Dazu kommt noch das ich glaubte, das die Kopfdichtung platt ist
    da der Wagen Wasser gebraucht hat.
    Soweit alles kein Problem.
    (DER MOTOR LÄUFT AUCH)


    Wagen wurde mitgenommen und bezahlt und jetzt nervt der Käufer rum
    das die Kopfdichtung wohl nicht platt ist aber der Kühler voll mit
    Rost wäre
    Habe erklärt das es sich dabei um Kühlerdicht handeln könnte.
    Deshalb will er jetzt vom Vertrag zurück treten und
    Ich soll somit noch die Transportkosten übernehmen.
    (Abholen und zurückbringen)


    Ich habe im Kaufvertrag aber extra geschrieben das vermutlich
    die Kopfdichtung platt ist. Ich denke das ein Kühler vom
    Schrottplatz billiger ist wie die Reparatur
    der Kopfdichtung mit Teile.
    Und er besteht darauf das der Motor durch das schlammige Wasser
    kaputt gegangen ist.
    Kann das sein ich meine ich bin den Wagen ja gefahren.
    Er hat den Wagen nicht angestellt aus Sorge.


    Man müsste doch einfach eine Spülung des Kühlkreislaufes machen
    können oder? Ich kenne das wenn im Winter die
    Heizung nicht funzt.
    Kann der Motor eigentlich davon kaputt gehen?
    Ist nie überhitzt worden bin insgesamt nur
    4000km gefahren mit den Wagen.


    Ansonsten suche ich nen Kühler vom Manta B um ihn zu beruhigen.
    Was meint Ihr dazu?

  • #3

    Ich habe das so beschrieben wie genannt.
    Ich habe nicht das Wort Bastlerfahrzeug genannt.
    Aber es geht ja hervor wenn ich sage, dass noch einiges gemacht werden
    muss.
    Der Kaufvertrag kommt vom TÜV
    Überschrift
    Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kfz (Privat)
    Habe natürlich auch die Mängel dort reingeschrieben in kurzform
    wegen Platzmangel
    Unfall Beifahrerseit, teillakiert, Kopfdichtung evtl defekt.

  • #5

    Muss mal fragen obmeine Rechtschutzversicherung das übernimmt.

  • #6

    Normalerweise ist das so wenn Du ein Auto verkauft hast und im Vertrag drinne steht z.B:
    Gekauft wie besichtigt und auf Mängel hingewiesen,oder Bastlerfahrzeug etc.kann der käufer nix machen(ausser wenn Du eine schwerwiegende Sache verheimlicht hast!!z.B Totalschaden).
    Ich z.B schreibe immer hinein was defekt ist und keine Garantie gegeben wird.
    Und noch viel besser ist es die Kaufverträge vom ADAC (oder Versicherungen etc.)zu nehmen.Mit diesen Verträgen kommst de immer durch.

  • #7

    Ich habe mich mit dem Käufer sechs wochenlang unterhalten oder länger habe alles über email geschrieben und per telefon.
    Leider löscht hotmail die versanten Emails nach 30 tagen
    habe diese leider nicht mehr zur Hand.
    Nur meine Freundin kann das alles bestätigen.
    Ich habe 20 Fotos verschickt per email usw.
    Quasi alle Fehler aufgelistet die ich wusste.
    Hat der Käufer nicht auch die Pflicht sich den Wagen vorher anzusehen?
    Abgesehen davon ist ja die Reparatur nicht teuere wie die, die ich
    angegeben habe.
    Und ich sehe bestimmt nicht ein für 700km fahrt (hin und zuück Spritkosten
    in höhe von 150€ (war verlangt) zu bezahlen.
    EDIT
    Beim zurückbringen natürlich noch mal 150€
    Ach ja wir reden wir vom Verkaufswert von 750€
    (Da sind die hälfte drauf für Sprit schon bisschen unverschämt denke ich)

    2 Mal editiert, zuletzt von Sonntagsfahrer ()

  • #8

    Habe noche etwas im Kaufvertrag gefunden,
    welches sich posotiv für mich auswirken könnte.


    Quelle TÜV SÜD Kaufvertrag: "Das Fahrzeug wird - soweit nicht nachstehend
    ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtigt und probegefahren
    unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.


    Garantien sind z. B. Fahrzeug ist frei von Dritter
    Meine Liste Unfall usw.
    Vorbesitzer lt Brief :)


    Ich denke das sieht schon besser aus.

  • #9

    Brauchst nicht zurück nehmen, wenn er weiter ervt sag ihm er soll zu seinem Anwalt und der erklärt ihm das dann ;)


    Glaube kaum das er wirklich soweit geht, und die Aussicht auf erfolg ist auch nicht da.


    Also kein Kopf drum machen und einfach nicht mehr drum kümmern!


    Du hast alles was du von dme Wagen weißt gesagt und drauf hingewissen, und es ist halt ein Gebrauchtwagen da kann schonmal das ein oder andere Problem zusätzlich sein.


    Und ich denke auch du hast keine Garantie gegeben, somit ist die Sache fertig.


    Du nimmst nix zurück und er soll woanders nerven!

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