Tüf für Hirschcarscheinwerfer

  • #11

    DA hast du aber mächtig Glück gehabt!Die E-Nr gillt laut unseren Tüfleuten nämlich nur für die Lampeneinsätze,so das man auch Andere mit E-Nr nehmen kann.Elektriche LWR ist wohl ab Januar 90 vorgeschrieben oder bei Fahrzeugen wo schon mal eine verbaut wurde . Im Gutachten steht schlieslich auch das die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach dem Umbau erlischt,also können die Dinger ja wohl nicht Eintragungsfrei sein.

  • #14

    Ich weiß ja nicht wie es in in deinem Gutachten steht,aber bei mir heißt es die Betriebserlaubnis erlischt . Kumpel hatte es hier im Forum gefunden.War von 1989.

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