Fahrerlaubnis wurde Sichergestllt nachdem er von der Polizei gestellt wurde. Und bei 3 Straftaten (Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr, Unerlaubtes entfernen vom Unfallort und Fahrlässige Körperverletzung) in einem wird er den Führerschein in den nächsten Jahren auch nicht mehr wieder bekommen.
Schmerzensgeld machen wir grundsätzlich über die KFZ-Versicherung des anderen geltend. Ob die sich das dann von dem wieder zurückholen, ist dann ja nicht mehr unser Problem.
Und was die Verletzungen betrifft, da muss ich CoBrA recht geben. Solange man noch aufrecht gehen kann ist es noch im Rahmen des erträglichen.