Gelbe Birnchen - häää?

  • #1

    im Internet fand ich bei ebay eine herkömmliche H4 Lampe. Soweit so gut. Die hatte eine kleine gelbe Glaskuppel übergestülpt. Jetzt sagt jeder aha Caps ... verboten!. nö. die waren aus Glas. Und die waren so auch auf der Verpackung abgebildet. Aha sagt jeder - Japanschrott ... verboten!. Nein hergestellt in "Western Germany" (also vor 1990) von einer Firma APA......und das ganze hat ein E1 Prüfzeichen. Jetzt bin ich perplex.


    Die dinger sind nicht gelblich die sind sonnenknallgelb im Licht. Wie gesagt. E1 Prüfzeichen original nicht verbastelt.
    Darf ich die dann fahren? STVZO sagt nur weißes Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn. Andererseits haben die E1 Prüfzeichen.


    Im Internet hats geheißen irgendwelche Tüvs in Norddeutschland hätten gesagt man dürfe die fahren. Mein TÜV und meine DEKRA sagen entweder nein oder "naja baun ses halt aus is ja net schwer".


    Was den nu?

  • #2

    Obs erlaubt is weiss ich nich, aber mir sind schon einige damit entgegen gekommen!!
    Finds aber optisch auch nicht wirklich ansprechend!! 8)

  • #3

    Ganz klar Nein. Das die damals vor 90 als rechtlich ok durchgingen lag halt an den Rechtlichen Auslegungen damals. Erlaubt ist nur Standard-Lampenweiß oder eben Xenon. Alle farbveränderten Leuchten sind nicht zulässig und kann zur Stillegung des Fahrzeugs führen. Lass also besser gleich die Finger davon, dann sparst du dir viel ärger der nicht sein muss.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #4

    Die Lampen kriegst de noch in Frankreich und Luxemburg.
    Da muß ich Dich ein kleinwenig korregieren lieber Manu !!
    In gewissen Fahrzeugen wie z.B Franzosische Oldtimer mit Deutschem H Kennzeichen darfst Du diese Lampen fahren.Und laut meinem Tüv (ist alles eine auslegungssache)darfst de alle fahen was ein E Prüfzeichen hat ,das ist Ländersache.
    Wie heist es doch so schön ? Andere Länder andere Titten äh Sitten !!

    Rallye is not a Crime


    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #5

    Sorry LIEBER Patrick (Ich hasse solche Ansprachen da werd ich ma ganz schnell fuchsteufelswild!)


    Aber ich habe auch noch Blue-Tone-Birnen mit einer E1-Prägung, erlaubt sind die dennoch nicht. Sicher in nem alten Importfahrzeug, darum dürfen US-Fahrzeuge auch ohne gelbe Blinkanlage hinten hier rumfahren. Regeln sind da um umgangen zu werden. Aber es sind nun mal Regeln, ABER, anstatt die Jungen und Neulinge in der "Szene" vor Unannehmlichkeiten zu bewahren solltest du der Vorbildfunktion eher nachkommen und von solcherlei Schwachsinn abraten. Gelbes Licht bietet zwar mehr Kontrast ist aber dunkler als weißes, und da die Kadett-Scheinwerfer eh beschissen ausleuchten ist die Verwendung der Leuchten hirnrissig hoch 10.


    Danke fürs zuhören.

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  • #6

    Hawk:
    Du hast ja recht ,aber Du darfst nicht immer direkt sagen :Ist verboten.
    Wenns es aber doch in gewissen Fahrzeugen erlaubt ist.
    Du hats ja auch recht das die Dinger nicht wirklich Hell machen.
    Dann verstehe ich nicht das die gelben Birnen nicht erlaubt sind und widerrum andere elaubt !!
    z.B :Es gibt es aber noch die Zusatzscheinwerfer in Blau und Gelb(z.B Hella 3000 oder Luminator,oder Bosch ,Cibie).
    Die sind aber zu 100% erlaubt und legal und dürfen auf Fahrzeugen verbaut werden.
    Wie kommt das denn??

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  • #7

    Du sagst es doch selber als zusatzscheinwerfer und nicht als Hauptscheinwerfer ;)


    Und man kann halt sagen gelbe Scheinwerfer eigentlich ein No Go, doch wie immer ist es ne Sache wie gut man seine Prüfer kennt. Gibt es ja mehr als 1 Bsp. im Forum wo Sachen erlaubt sind die naja eigentlcih nicht gehen könnten. Genau so gibt es auch genug die sich einfach sagen das passt schon und gibt kein ärger. Also an sich kann man den Tip gehen sowas sein zulassen oder sich bewusst sein das man sich da auf ganz dünnem Eis bewegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Nozer ()

  • #9

    *aufwärm*


    ja aber ich als kunde muss mir sicher sein können, dass wenn es ein e prüfzeichen hat, das nicht gefälscht ist, auch der einsatz erlaubt ist. wenn ein gs - zeichen auf der leiter is weiß ich auch dass ich da draufsteigen kann und nix passiert, dass ich mich drauf verlassen kann. es ist nicht meine aufgabe als fahrer mein auto vorher mit gesetzestext zu überprüfen. dafür ist der tüv da und eben sachen wie das e-prüfzeichen.


    der nächste kommt und sagt die bremsanlage ist nicht nach den neuesten vorschriften, dass auto wird stillgelegt.


    das war eben damals so und war ok so. genauso mit den birnchen. selbst wenn die birnchen für gesetze vor 1990 ausgelegt wurden. mein kadett ist bj. 1983 und hätte ich die birchen 1988 reingeschraubt und das auto seither gefahren wäre es doch auch in ordnung.


    es sind deutsche birnen, keine französischen und haben die e1 prüfziffer also in deutschland geprüft.

    3 Mal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

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