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#4 Hi,
also, ich leg mal los
Ab März ändern sich die Kriterien der 07-Zulassungen, auch genannt Youngtimer-Zulassung.
Folgende Punkte ändern sich:
- Fahrzeugalter wird von mindestens 20 Jahre auf mindestens 30 Jahre angehoben
- Jeder neu zugelassene Youngtimer, muss einmalig bei einer anerkannten Prüfstelle vorfahren um die Orginalität und notwendigkeit der Erhaltung festzustellen (trotzdem entscheidet immernoch die Zulassungstelle, ob er wirklich zugelassen wird. In Ausnahmefällen, kann sogar ein erneutes Vorfahren bei der Zulassungstelle gefordert werden). Umbauten dürfen wenn dann nur zeitgenössisch sein.
- Vorrübergehend stillgelegte Youngtimer, können 7 Jahre, anstatt 18 Monate stillgelegt werden, ohne erneut eine TÜV-Prüfung durchführen zu müssen
- weitere Prüfungen sind nicht vorgeschrieben
- HU wird es in Zukunft immernoch nicht geben
- Nach wie vor dürfen 5 Fahrzeuge pro 07-Zulassung betrieben werdenSo, das wars im groben
gruss
k0ax -
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#5 Zitat- Vorrübergehend stillgelegte Youngtimer, können 7 Jahre, anstatt 18 Monate stillgelegt werden, ohne erneut eine TÜV-Prüfung durchführen zu müssen
Das stimmt so nicht. Das mit den 7 Jahren hat die Presse in die Diskussion eingebracht. Bei den 7 Jahren handelt es sich ausschließlich um die maximale Frist, die ein Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) registriert ist!
Ich hatte heute eine Schulung zum Thema 01.März 2007 und da kam das mit den 7 Jahren auch auf. Was die zukünftige Außerbetriebsetzung (Stilllegung...) betrifft so gibt es da ab dem 1.3. gar keine Fristen mehr, die Vollabnahme existiert somit hierfür nicht mehr und man kann jederzeit mit den vollständigen Papieren und gültiger HU+AU sein Auto wieder anmelden.
Sollten jedoch keine Datennachweise mehr für ein FZ vorhanden sein, dann ist eine Vollabnahme erforderlich...Gruß Steph
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